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Konsolidierungs- und Maßnahmenkonzept für die Stadt Geiselhöring
Aufgrund eines Schreibens des Landratsamtes Straubing-Bogen zur finanziellen Entwicklung der Stadt beantragte Manfred Fuß für die AfD/FG-Fraktion ein schriftliches Konsolidierungs- und Maßnahmenkonzept. Dieses sollte die finanzielle Entwicklung seit 2020, bestehende Finanzierungslücken, freiwillige Leistungen, geplante Investitionen, Einsparmöglichkeiten und mögliche Einnahmeverbesserungen transparent darstellen. Über den konkreten Beschlussantrag wurde in der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 nicht abgestimmt.
Ergebnis: Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt
Ausgangslage
Unter Tagesordnungspunkt U9 wurde in der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 ein Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18. Juni 2026 behandelt.
Nach Auffassung der AfD/FG-Fraktion beschränkte sich dieses Schreiben nicht auf eine bloße Information. Es enthielt wesentliche Feststellungen zur finanziellen Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Stadt Geiselhöring.
Angesprochen wurden insbesondere die gesetzliche Mindestzuführung, die zukünftige Haushaltsentwicklung, mögliche Finanzierungslücken sowie Auswirkungen auf die dauernde Leistungsfähigkeit und die künftige Kreditfähigkeit der Stadt.
Aus Sicht der AfD/FG-Fraktion bestand deshalb konkreter Handlungsbedarf. Der Stadtrat sollte die Hinweise des Landratsamtes nicht lediglich zur Kenntnis nehmen, sondern die Verwaltung mit der Erstellung einer nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlage für die kommenden Haushaltsberatungen beauftragen.
Antragsteller
Der Beschlussantrag wurde von Manfred Fuß für die gemeinsame AfD/FG-Fraktion im Stadtrat Geiselhöring eingereicht.
Der Antrag nahm unmittelbar Bezug auf das unter Tagesordnungspunkt U9 behandelte Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen.
Inhalt des Beschlussantrags
Die AfD/FG-Fraktion beantragte, im unmittelbaren Anschluss an die Beratung des Schreibens des Landratsamtes über einen konkreten Beschlussvorschlag abzustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt:
- Der Stadtrat nimmt das Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18. Juni 2026 offiziell zur Kenntnis und erkennt den darin dargestellten Konsolidierungsbedarf als Grundlage der weiteren Haushaltsberatungen an.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat möglichst bis zur nächsten regulären Stadtratssitzung, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen, ein schriftliches Konsolidierungs- und Maßnahmenkonzept vorzulegen.
- Das Konzept soll insbesondere folgende Inhalte umfassen:
- Darstellung der finanziellen Entwicklung der Stadt seit 2020,
- Entwicklung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt,
- Darstellung der vom Landratsamt aufgezeigten Finanzierungslücken,
- Übersicht sämtlicher freiwilliger Leistungen einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen,
- Übersicht aller laufenden und geplanten Investitionen,
- Bewertung der Investitionen nach Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben,
- Bewertung nach Dringlichkeit und Verschiebbarkeit,
- Darstellung der jeweiligen Folgekosten,
- Prüfung möglicher Einsparpotenziale,
- Prüfung möglicher Einnahmeverbesserungen,
- Bewertung der Auswirkungen auf die zukünftige Kreditfähigkeit,
- Bewertung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt,
- konkrete Handlungsvorschläge der Verwaltung einschließlich eines Zeitplans.
- Bis zur Vorlage dieses Konzeptes sollen neue freiwillige Ausgaben, freiwillige Zuschüsse sowie nicht zwingend notwendige Investitionen bei ihrer Beratung jeweils gesondert begründet werden.
- Die finanziellen Auswirkungen dieser Ausgaben und Investitionen sollen dem Stadtrat transparent dargestellt werden.
- Sofern dies nicht bereits aufgrund der Vorgaben des Landratsamtes erfolgt, wird die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Beschlussbuchauszug nach der Behandlung an das Landratsamt Straubing-Bogen zu übermitteln.
- Über den Beschlussantrag wird eine namentliche Abstimmung beantragt.
Hilfsantrag
Für den Fall, dass eine unmittelbare Beschlussfassung aus geschäftsordnungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, enthielt der Antrag einen ausdrücklichen Hilfsantrag.
Damit sollte sichergestellt werden, dass der Antrag auch dann nicht ohne weitere Behandlung bleibt, wenn eine sofortige Abstimmung unter Tagesordnungspunkt U9 nicht möglich sein sollte.
Begründung
Das Schreiben des Landratsamtes stellte nach den vorliegenden Informationen keine formelle Beanstandung der Haushaltssatzung dar. Dennoch wurde die finanzielle Lage der Stadt Geiselhöring ausdrücklich als ungünstig bewertet.
Das Landratsamt verwies unter anderem auf die Einhaltung der gesetzlichen Mindestzuführung und auf mögliche Auswirkungen der finanziellen Entwicklung auf zukünftige Kreditgenehmigungen.
Der Inhalt des Schreibens erschöpfte sich damit aus Sicht der AfD/FG-Fraktion nicht in einer bloßen Mitteilung. Vielmehr enthielt es wichtige Hinweise für die zukünftige Finanzpolitik der Stadt.
Ein Konsolidierungs- und Maßnahmenkonzept bedeutet dabei noch keine Vorentscheidung über einzelne Einsparungen, Zuschüsse oder Investitionen.
Es soll dem Stadtrat zunächst eine vollständige und nachvollziehbare Übersicht verschaffen:
- Wo steht die Stadt finanziell?
- Welche Verpflichtungen bestehen bereits?
- Welche freiwilligen Leistungen werden finanziert?
- Welche Investitionen sind zwingend erforderlich?
- Welche Vorhaben können verschoben werden?
- Wo bestehen Einsparmöglichkeiten?
- Wie können Einnahmen verbessert werden?
- Welche Folgen haben heutige Entscheidungen für spätere Haushalte?
Ziel des Antrags war eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die kommenden Haushaltsberatungen und mehr Transparenz über die finanzielle Entwicklung der Stadt Geiselhöring.
Behandlung in der Stadtratssitzung
Der Antrag wurde von Manfred Fuß für die AfD/FG-Fraktion im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt U9 eingereicht.
Nach Darstellung der Fraktion war der Antrag nicht als eigenständiger und vollständig erkennbarer Tagesordnungspunkt aufgeführt.
Während der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 wurde ausführlich über das Schreiben des Landratsamtes und die finanzielle Lage der Stadt diskutiert. Über den konkreten Beschlussantrag der AfD/FG-Fraktion wurde jedoch nicht abgestimmt.
Auch der ausdrücklich enthaltene Hilfsantrag, den Antrag bei einer nicht möglichen Sofortabstimmung in die nächstmögliche öffentliche Stadtratssitzung aufzunehmen, wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
In der späteren Berichterstattung wurde zusammengefasst, dass der Finanzausschuss einen Katalog mit Konsolidierungsmaßnahmen erarbeiten solle.
Diese allgemeine Verständigung ging zwar in eine ähnliche Richtung, entsprach aber nicht vollständig dem eingereichten Beschlussantrag. Dieser enthielt konkrete Fristen, verbindliche Inhalte, Transparenzvorgaben, einen Hilfsantrag und den Antrag auf eine namentliche Abstimmung.
Status
Status des Antrags:
Beschlussantrag eingereicht – in der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 nicht zur Abstimmung gestellt.
Aktueller Bearbeitungsstand
Eine Bearbeitung im Finanzausschuss beziehungsweise die Erstellung eines Konsolidierungskatalogs wurde angekündigt. Die konkrete Umsetzung und der zeitliche Ablauf sind noch zu dokumentieren.
Abstimmungsergebnis
Keine Abstimmung über den eingereichten Beschlussantrag erfolgt.
Namentliche Abstimmung
Beantragt, jedoch nicht durchgeführt.
Politische Einordnung
Die finanzielle Lage einer Kommune betrifft sämtliche Bereiche der Stadtpolitik. Investitionen, freiwillige Leistungen, Zuschüsse und neue Projekte können nur dann verantwortungsvoll beschlossen werden, wenn der Stadtrat einen vollständigen Überblick über die gegenwärtige und zukünftige Haushaltsentwicklung besitzt.
Der Antrag zielte deshalb nicht auf pauschale Kürzungen oder bereits festgelegte Einsparmaßnahmen.
Gefordert wurde zunächst Transparenz.
Der Stadtrat sollte nachvollziehen können, welche finanziellen Spielräume noch bestehen, welche Belastungen bereits beschlossen wurden und welche Folgen neue freiwillige Ausgaben oder nicht zwingend notwendige Investitionen haben.
Eine allgemeine Diskussion über Konsolidierungsmaßnahmen ersetzt keinen verbindlichen Beschluss mit konkreten Inhalten und einem festen Zeitplan.
Gerade wenn das Landratsamt auf eine ungünstige finanzielle Entwicklung und mögliche Folgen für zukünftige Kreditgenehmigungen hinweist, sollte der Stadtrat nicht erst reagieren, wenn die finanziellen Handlungsspielräume bereits weitgehend aufgebraucht sind.
Hitzeschutz in der Kindertagesstätte am Schulgarten
Nach Zuschriften zweier besorgter Mütter brachte Norman Faßhauer einen Dringlichkeitsantrag zum Hitzeschutz in der Kita am Schulgarten ein. Gefordert wurden kurzfristige Maßnahmen, dauerhafte Lösungen und die Prüfung möglicher Förderprogramme. Der Antrag wurde am 7. Juli 2026 nicht zur Abstimmung gestellt.
Ergebnis: Nicht zur Abstimmung gestellt
Ausgangslage
Friedliches Geiselhöring erhielt die Schreiben zweier besorgter Mütter in Kopie. Beide hatten sich am 30. Juni 2026 an den Bürgermeister der Stadt Geiselhöring gewandt.
Nach den Angaben der Eltern hatten sich die Gruppen- und Schlafräume der Kindertagesstätte am Schulgarten während sommerlicher Wetterlagen regelmäßig auf mehr als 31 Grad aufgeheizt. Die gemessenen Temperaturen seien vom Personal der Einrichtung dokumentiert und fotografisch festgehalten worden.
Die Eltern schilderten mögliche Belastungen für die Kinder, darunter Kopfschmerzen, starke Reizbarkeit, Schlafprobleme und Schwierigkeiten bei einer ausreichenden Flüssigkeitsaufnahme. Sie wiesen besonders auf die Belastung jüngerer Kinder hin, die ihre Körpertemperatur noch nicht im gleichen Maß regulieren können wie Erwachsene.
Aus Sicht der Eltern reichten Lüften und der Einsatz von Ventilatoren bei diesen Temperaturen nicht mehr aus. Gefordert wurden kurzfristige Sofortmaßnahmen sowie die Prüfung einer dauerhaften technischen Lösung.
Die Eltern baten die Stadt um eine konkrete Antwort, welche Maßnahmen ergriffen werden und wann mit einer spürbaren Verbesserung zu rechnen ist.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Da uns bislang kein vollständig ausformulierter schriftlicher Originalantrag vorliegt, gibt der folgende Beschlussvorschlag den in der Sitzung eingebrachten Inhalt als sachlich ausgearbeitete Veröffentlichungsfassung wieder.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Raumtemperaturen in den Gruppen-, Aufenthalts- und Schlafräumen der Kindertagesstätte am Schulgarten zu prüfen.
- Kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahmen sollen gemeinsam mit der Einrichtungsleitung bewertet und, soweit möglich, zeitnah umgesetzt werden.
- Zusätzlich sollen dauerhafte technische oder bauliche Hitzeschutzmaßnahmen geprüft werden. Dazu gehören insbesondere:
- außenliegende Verschattung,
- Sonnenschutzmaßnahmen an Fenstern,
- Verbesserung der nächtlichen oder morgendlichen Lüftung,
- technische Lüftungs- oder Kühlungssysteme,
- fest installierte Klimatisierungs- oder Frischluftlösungen,
- weitere geeignete bauliche Maßnahmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für Hitzeschutzmaßnahmen in Kindertagesstätten Förderprogramme des Freistaates Bayern, des Bundes oder anderer Stellen zur Verfügung stehen.
- Dem Stadtrat sollen anschließend folgende Informationen vorgelegt werden:
- mögliche Sofortmaßnahmen,
- geeignete dauerhafte Lösungen,
- voraussichtliche Kosten,
- mögliche Fördermittel,
- zeitlicher Ablauf einer Umsetzung.
- Bis zur Umsetzung einer dauerhaften Lösung soll regelmäßig überprüft werden, welche Temperaturen in den betroffenen Räumen erreicht werden und ob weitere kurzfristige Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Begründung
In einer Kindertagesstätte muss gewährleistet sein, dass Kinder und Beschäftigte auch während sommerlicher Hitze unter vertretbaren Bedingungen betreut werden können.
Temperaturen von mehr als 31 Grad in Gruppen- und Schlafräumen stellen insbesondere für jüngere Kinder eine erhebliche Belastung dar. Die Situation betrifft nicht nur den allgemeinen Komfort, sondern das Wohlbefinden der Kinder und die Arbeitsbedingungen des Personals.
Die Schreiben der Eltern zeigen, dass es sich nicht um eine theoretische Diskussion handelt. Eltern haben sich aufgrund konkreter Erfahrungen und dokumentierter Temperaturwerte an den Träger der Einrichtung gewandt.
Der Antrag legt sich bewusst nicht vorab auf eine einzige technische Lösung fest. Zunächst sollen geeignete Sofortmaßnahmen, dauerhafte Lösungen, Kosten und Fördermöglichkeiten fachlich geprüft werden.
Behandlung in der Stadtratssitzung
Norman Faßhauer brachte den Dringlichkeitsantrag in der öffentlichen Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 ein.
Das Thema wurde während der Sitzung ausführlich diskutiert. Über den konkret eingebrachten Dringlichkeitsantrag wurde jedoch nicht abgestimmt.
Manfred Fuß fragte ergänzend, ob Förderprogramme für Hitzeschutzmaßnahmen in Kindertagesstätten oder vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen bestehen. Nach den in der Sitzung gegebenen Auskünften waren entsprechende Programme zunächst nicht bekannt.
Daraufhin forderte Manfred Fuß die Verwaltung mündlich dazu auf, zu prüfen:
- ob geeignete Förderprogramme bestehen,
- welche Maßnahmen förderfähig sind,
- in welcher Höhe eine Förderung möglich wäre.
Status
Status des Antrags:
Dringlichkeitsantrag eingebracht – in der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 nicht zur Abstimmung gestellt.
Aktueller Bearbeitungsstand
Prüfung beziehungsweise Rückmeldung der Stadtverwaltung ausstehend.
Abstimmungsergebnis
Keine Abstimmung erfolgt.
Politische Einordnung
Der Antrag entstand nicht aus einer abstrakten politischen Debatte, sondern als Reaktion auf konkrete Zuschriften besorgter Eltern.
Aus Sicht der AfD/FG-Fraktion hätte der Stadtrat über einen verbindlichen Prüf- und Handlungsauftrag abstimmen sollen. Eine allgemeine Diskussion ersetzt keinen Beschluss mit klaren Zuständigkeiten, Fristen und einer späteren Berichterstattung.
Gerade bei einem Thema, das Kinder, Eltern und Beschäftigte unmittelbar betrifft, sollte transparent festgelegt werden, welche Maßnahmen geprüft werden und wann der Stadtrat über die Ergebnisse informiert wird.
Öffentliche Behandlung der Kläranlagenplanung
Drei Anträge zur öffentlichen Behandlung wichtiger Planungsschritte rund um die Kläranlage Geiselhöring. Ziel war eine transparente Information der Bürgerinnen und Bürger.
Ergebnis: Die Anträge wurden zur Beratung eingereicht. Nach Angaben der Antragsteller wurden die Anträge im Zusammenhang mit der Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 26.05.2026 behandelt.
Öffentliche Behandlung der Kläranlagenplanung im Stadtrat Geiselhöring
Die AfD/FG-Fraktion hat zur 2. Stadtratssitzung am 26.05.2026 drei Anträge zur Tagesordnung eingereicht. Ziel der Anträge war es, mehrere Tagesordnungspunkte zur geplanten Ertüchtigung der Kläranlage aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben.
Betroffen waren die Themen „Bericht über Vorplanung und Einsparpotentiale“, „Freigabe der Vorplanung“ sowie die „Beauftragung weiterer Leistungsstufen der Planungsbüros“. Nach Auffassung der Antragsteller handelt es sich dabei um Angelegenheiten der kommunalen Infrastruktur, die ein erhebliches öffentliches Interesse betreffen.
Transparenz bei kommunalen Großprojekten
Mit den Anträgen sollte geprüft werden, ob die betreffenden Beratungen öffentlich durchgeführt werden können. Die Antragsteller führten aus, dass nach ihrer Einschätzung keine ausreichenden Gründe für eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil erkennbar seien. Insbesondere wurden keine datenschutzrechtlichen oder sonstigen Belange gesehen, die zwingend eine Nichtöffentlichkeit erforderlich machen würden.
Die Kläranlage stellt einen wesentlichen Bestandteil der kommunalen Infrastruktur dar. Entscheidungen über Planungsschritte, mögliche Einsparpotentiale sowie die weitere Projektentwicklung können langfristige Auswirkungen auf die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger haben.
Information der Öffentlichkeit
Nach Ansicht der Antragsteller sollte die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die geplanten Maßnahmen informiert werden. Durch eine öffentliche Beratung könnten Entscheidungsgrundlagen, Planungsstände und mögliche Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger transparenter dargestellt werden.
Die drei Anträge verfolgten daher das Ziel, die Beratungen zur Kläranlagenertüchtigung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und die Informationen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Anliegen der Antragsteller
Mit den Anträgen sollte eine offene Diskussion über die zukünftige Entwicklung der Kläranlage ermöglicht werden. Die Antragsteller sehen bei Infrastrukturprojekten von besonderer Bedeutung grundsätzlich einen hohen Informationsbedarf der Öffentlichkeit und sprechen sich für eine möglichst transparente Behandlung entsprechender Themen aus.
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Prüfung regionaler Wertschöpfung
Prüfung, ob künftig erzeugter Strom aus PV-Freiflächenanlagen teilweise direkt an städtische Liegenschaften geliefert werden kann, um regionale Wertschöpfung und kommunale Vorteile zu stärken.
Ergebnis: Nach bisherigem Kenntnisstand erfolgte in der Sitzung keine Abstimmung über den Antrag. Der weitere Verfahrensstand ist derzeit zu klären.
Prüfung regionaler Wertschöpfung bei PV-Freiflächenanlagen
Mit dem vorliegenden Antrag soll geprüft werden, ob künftig bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Geiselhöring Möglichkeiten bestehen, einen Teil des erzeugten Stroms direkt an städtische Liegenschaften zu liefern. Ziel des Antrags ist es, die regionale Wertschöpfung zu stärken und mögliche Vorteile für die Kommune sowie die örtliche Energieversorgung frühzeitig zu untersuchen.
Die zunehmende Errichtung von Freiflächenanlagen führt dazu, dass große Mengen elektrischer Energie in unmittelbarer Nähe der Stadt erzeugt werden. Der Antrag verfolgt daher den Ansatz, bereits im Rahmen der Projektplanung zu prüfen, ob technische und wirtschaftliche Möglichkeiten bestehen, einen Teil dieser Energie vor Ort zu nutzen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob kommunale Einrichtungen oder Gebäude von einer direkten Versorgung profitieren könnten.
Regionale Wertschöpfung als kommunales Ziel
Ein wesentlicher Gedanke des Antrags ist die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten. Durch die Nutzung lokal erzeugter Energie könnten wirtschaftliche Vorteile sowohl für die Kommune als auch für Anlagenbetreiber entstehen. Gleichzeitig könnten langfristig besser kalkulierbare Energiekosten und eine stärkere Unabhängigkeit von allgemeinen Strommarktentwicklungen erreicht werden.
Der Antrag fordert dabei keine unmittelbare Verpflichtung zur Umsetzung eines solchen Modells. Vielmehr soll zunächst geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine direkte Belieferung kommunaler Liegenschaften überhaupt gegeben sind und welche technischen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen.
Prüfung vor weiteren Entscheidungen
Aus Sicht der Antragsteller sollte eine solche Prüfung möglichst frühzeitig erfolgen. Dadurch könnten mögliche Chancen und Potenziale bereits vor weitergehenden Entscheidungen über Planung und Umsetzung bewertet werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Stadt Geiselhöring mögliche Vorteile für die örtliche Gemeinschaft rechtzeitig erkennt und in zukünftige Entscheidungen einbeziehen kann.
Der Antrag versteht sich als Prüfauftrag und soll eine sachliche Grundlage für weitere Beratungen schaffen. Ziel ist es, die Möglichkeiten einer stärkeren lokalen Nutzung erneuerbarer Energien transparent zu untersuchen und die Ergebnisse in die kommunale Entscheidungsfindung einzubeziehen.
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Geschäftsordnung
Der Antrag sieht vor, die bisherige Geschäftsordnung des Stadtrates Geiselhöring zunächst vorläufig beizubehalten und die Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung frühestens vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung zu behandeln.
Ergebnis: Der Antrag wurde abgelehnt!
Geschäftsordnung Geiselhöring: Antrag zur vorläufigen Beibehaltung
Der Antrag befasst sich mit der Geschäftsordnung des Stadtrates Geiselhöring. Vorgesehen ist, die bisher gültige Geschäftsordnung zunächst weiterhin vorläufig anzuwenden und die Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung frühestens vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrates zu behandeln.
Faire Beratungszeit für den neuen Stadtrat
Die Geschäftsordnung bildet eine wesentliche Grundlage für die Arbeit des Stadtrates. Sie regelt unter anderem Mitwirkungsrechte, Informationsrechte, Beteiligungsmöglichkeiten und Verfahrensabläufe innerhalb des Gremiums. Gerade deshalb ist es wichtig, Änderungen an diesen grundlegenden Regeln nicht unter Zeitdruck zu beschließen.
Transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage
Der Antrag zielt darauf ab, allen gewählten Mitgliedern des neuen Stadtrates ausreichend Zeit zu geben, vorgesehene Änderungen sorgfältig zu prüfen. Dazu gehören sowohl rechtliche und organisatorische Fragen als auch die praktischen Auswirkungen auf die zukünftige Ratsarbeit.
Arbeitsfähigkeit bleibt gewährleistet
Durch die vorläufige Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung bleibt die Arbeitsfähigkeit des Stadtrates erhalten. Gleichzeitig wird ermöglicht, über mögliche Änderungen in einem geordneten, nachvollziehbaren und sachgerechten Verfahren zu beraten.
Beratung im zuständigen Gremium
Der Antrag wurde zur Beratung im Stadtrat eingereicht. Über die weitere Behandlung, die konkrete Ausgestaltung und eine mögliche Beschlussfassung entscheidet das zuständige Gremium.
Bürgersprechstunde
Der Antrag fordert eine Bürgersprechstunde vor jeder Stadtratssitzung, bei der Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, Anliegen vorbringen und kommunale Entscheidungen transparenter nachvollziehen können.
Ergebnis: Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 05.05.2026 mit 16 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.
Bürgersprechstunde vor Stadtratssitzungen
Der Antrag sieht vor, vor jeder Stadtratssitzung eine Bürgersprechstunde abzuhalten, bei der der gesamte Stadtrat anwesend ist. Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen, Anliegen vorzubringen und kommunale Entscheidungen transparenter nachzuvollziehen.
Mehr Transparenz in der Kommunalpolitik
Ziel des Antrags ist es, die Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungen zu stärken und Bürgerbeteiligung niedrigschwellig zu ermöglichen. Viele Entscheidungen im Stadtrat betreffen das direkte Lebensumfeld der Menschen in Geiselhöring. Umso wichtiger ist es, dass Bürgerinnen und Bürger nicht nur nachträglich über Beschlüsse informiert werden, sondern auch die Möglichkeit erhalten, ihre Fragen und Anliegen rechtzeitig einzubringen.
Bürgerbeteiligung vor jeder Stadtratssitzung
Eine regelmäßige Bürgersprechstunde vor den Sitzungen kann den direkten Austausch zwischen Bürgerschaft, Stadtrat und Verwaltung verbessern. Bürgerinnen und Bürger könnten ihre Anliegen persönlich vortragen, Verständnisfragen stellen und kommunalpolitische Themen unmittelbar mit den gewählten Vertretern besprechen.
Demokratie beginnt in der Kommune
Demokratie lebt vor Ort davon, dass Menschen nicht nur Zuschauer politischer Entscheidungen sind, sondern sich aktiv einbringen können. Eine Bürgersprechstunde vor Stadtratssitzungen kann dazu beitragen, Hemmschwellen abzubauen, Vertrauen zu stärken und kommunale Politik bürgernäher zu gestalten.
Beratung im Stadtrat
Der Antrag wurde zur Beratung im Stadtrat eingereicht. Über die weitere Behandlung und Entscheidung des Antrags wird im zuständigen Gremium beraten.
Ladungsfristen
Der Antrag befasst sich mit den Ladungsfristen für Stadtratssitzungen in Geiselhöring. Ziel ist es, den Mitgliedern des Stadtrats mehr Zeit zur Vorbereitung auf Tagesordnungspunkte, Beschlussvorlagen und Beratungen zu ermöglichen.
Ergebnis: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ladungsfristen für Stadtratssitzungen in Geiselhöring
Der Antrag befasst sich mit den Ladungsfristen für Stadtratssitzungen in Geiselhöring. Ziel ist es, den Mitgliedern des Stadtrats ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf Sitzungen, Tagesordnungspunkte und Beschlussvorlagen einzuräumen.
Mehr Zeit für sorgfältige Vorbereitung
Kommunalpolitische Entscheidungen betreffen häufig wichtige Fragen der Stadtentwicklung, der Finanzen, der Verwaltung und des öffentlichen Lebens. Damit Stadtratsmitglieder ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahrnehmen können, benötigen sie rechtzeitig Zugang zu den relevanten Unterlagen und eine angemessene Vorbereitungszeit.
Transparente und nachvollziehbare Stadtratsarbeit
Eine klar geregelte Ladungsfrist trägt dazu bei, die Arbeitsfähigkeit des Stadtrats zu stärken. Je früher Tagesordnung, Beschlussvorlagen und ergänzende Informationen vorliegen, desto besser können sich die Mitglieder des Gremiums mit den Themen auseinandersetzen, Rückfragen vorbereiten und fundierte Entscheidungen treffen.
Verlässliche Abläufe für Mandatsträger
Der Antrag zielt darauf ab, verlässliche und nachvollziehbare Abläufe im Vorfeld von Stadtratssitzungen zu schaffen. Eine angemessene Frist kann helfen, kurzfristigen Zeitdruck zu vermeiden und die Qualität der Beratung im Stadtrat zu verbessern.
Beratung im Stadtrat
Der Antrag wurde zur Beratung im Stadtrat eingereicht. Über die konkrete Ausgestaltung und die weitere Behandlung des Antrags wird im zuständigen Gremium entschieden.
