Hitzeschutz in der Kindertagesstätte am Schulgarten

Eingereicht
Eingereicht Eingereicht: 30.06.2026 Sitzung: 07.07.2026

Nach Zuschriften zweier besorgter Mütter brachte Norman Faßhauer einen Dringlichkeitsantrag zum Hitzeschutz in der Kita am Schulgarten ein. Gefordert wurden kurzfristige Maßnahmen, dauerhafte Lösungen und die Prüfung möglicher Förderprogramme. Der Antrag wurde am 7. Juli 2026 nicht zur Abstimmung gestellt.

Ergebnis: Nicht zur Abstimmung gestellt

Ausgangslage

Friedliches Geiselhöring erhielt die Schreiben zweier besorgter Mütter in Kopie. Beide hatten sich am 30. Juni 2026 an den Bürgermeister der Stadt Geiselhöring gewandt.

Nach den Angaben der Eltern hatten sich die Gruppen- und Schlafräume der Kindertagesstätte am Schulgarten während sommerlicher Wetterlagen regelmäßig auf mehr als 31 Grad aufgeheizt. Die gemessenen Temperaturen seien vom Personal der Einrichtung dokumentiert und fotografisch festgehalten worden.

Die Eltern schilderten mögliche Belastungen für die Kinder, darunter Kopfschmerzen, starke Reizbarkeit, Schlafprobleme und Schwierigkeiten bei einer ausreichenden Flüssigkeitsaufnahme. Sie wiesen besonders auf die Belastung jüngerer Kinder hin, die ihre Körpertemperatur noch nicht im gleichen Maß regulieren können wie Erwachsene.

Aus Sicht der Eltern reichten Lüften und der Einsatz von Ventilatoren bei diesen Temperaturen nicht mehr aus. Gefordert wurden kurzfristige Sofortmaßnahmen sowie die Prüfung einer dauerhaften technischen Lösung.

Die Eltern baten die Stadt um eine konkrete Antwort, welche Maßnahmen ergriffen werden und wann mit einer spürbaren Verbesserung zu rechnen ist.

Inhalt des Dringlichkeitsantrags

Prüfung und kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Raumtemperaturen in der Kindertagesstätte am Schulgarten.

Da uns bislang kein vollständig ausformulierter schriftlicher Originalantrag vorliegt, gibt der folgende Beschlussvorschlag den in der Sitzung eingebrachten Inhalt als sachlich ausgearbeitete Veröffentlichungsfassung wieder.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Raumtemperaturen in den Gruppen-, Aufenthalts- und Schlafräumen der Kindertagesstätte am Schulgarten zu prüfen.
  2. Kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahmen sollen gemeinsam mit der Einrichtungsleitung bewertet und, soweit möglich, zeitnah umgesetzt werden.
  3. Zusätzlich sollen dauerhafte technische oder bauliche Hitzeschutzmaßnahmen geprüft werden. Dazu gehören insbesondere:
    • außenliegende Verschattung,
    • Sonnenschutzmaßnahmen an Fenstern,
    • Verbesserung der nächtlichen oder morgendlichen Lüftung,
    • technische Lüftungs- oder Kühlungssysteme,
    • fest installierte Klimatisierungs- oder Frischluftlösungen,
    • weitere geeignete bauliche Maßnahmen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für Hitzeschutzmaßnahmen in Kindertagesstätten Förderprogramme des Freistaates Bayern, des Bundes oder anderer Stellen zur Verfügung stehen.
  5. Dem Stadtrat sollen anschließend folgende Informationen vorgelegt werden:
    • mögliche Sofortmaßnahmen,
    • geeignete dauerhafte Lösungen,
    • voraussichtliche Kosten,
    • mögliche Fördermittel,
    • zeitlicher Ablauf einer Umsetzung.
  6. Bis zur Umsetzung einer dauerhaften Lösung soll regelmäßig überprüft werden, welche Temperaturen in den betroffenen Räumen erreicht werden und ob weitere kurzfristige Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Begründung

In einer Kindertagesstätte muss gewährleistet sein, dass Kinder und Beschäftigte auch während sommerlicher Hitze unter vertretbaren Bedingungen betreut werden können.

Temperaturen von mehr als 31 Grad in Gruppen- und Schlafräumen stellen insbesondere für jüngere Kinder eine erhebliche Belastung dar. Die Situation betrifft nicht nur den allgemeinen Komfort, sondern das Wohlbefinden der Kinder und die Arbeitsbedingungen des Personals.

Die Schreiben der Eltern zeigen, dass es sich nicht um eine theoretische Diskussion handelt. Eltern haben sich aufgrund konkreter Erfahrungen und dokumentierter Temperaturwerte an den Träger der Einrichtung gewandt.

Der Antrag legt sich bewusst nicht vorab auf eine einzige technische Lösung fest. Zunächst sollen geeignete Sofortmaßnahmen, dauerhafte Lösungen, Kosten und Fördermöglichkeiten fachlich geprüft werden.

Ziel ist eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage und eine zeitnahe Verbesserung der Situation.

Behandlung in der Stadtratssitzung

Norman Faßhauer brachte den Dringlichkeitsantrag in der öffentlichen Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 ein.

Das Thema wurde während der Sitzung ausführlich diskutiert. Über den konkret eingebrachten Dringlichkeitsantrag wurde jedoch nicht abgestimmt.

Manfred Fuß fragte ergänzend, ob Förderprogramme für Hitzeschutzmaßnahmen in Kindertagesstätten oder vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen bestehen. Nach den in der Sitzung gegebenen Auskünften waren entsprechende Programme zunächst nicht bekannt.

Daraufhin forderte Manfred Fuß die Verwaltung mündlich dazu auf, zu prüfen:

  • ob geeignete Förderprogramme bestehen,
  • welche Maßnahmen förderfähig sind,
  • in welcher Höhe eine Förderung möglich wäre.

Status

Status des Antrags:

Dringlichkeitsantrag eingebracht – in der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 nicht zur Abstimmung gestellt.

Aktueller Bearbeitungsstand

Prüfung beziehungsweise Rückmeldung der Stadtverwaltung ausstehend.

Abstimmungsergebnis

Keine Abstimmung erfolgt.

Politische Einordnung

Der Antrag entstand nicht aus einer abstrakten politischen Debatte, sondern als Reaktion auf konkrete Zuschriften besorgter Eltern.

Aus Sicht der AfD/FG-Fraktion hätte der Stadtrat über einen verbindlichen Prüf- und Handlungsauftrag abstimmen sollen. Eine allgemeine Diskussion ersetzt keinen Beschluss mit klaren Zuständigkeiten, Fristen und einer späteren Berichterstattung.

Gerade bei einem Thema, das Kinder, Eltern und Beschäftigte unmittelbar betrifft, sollte transparent festgelegt werden, welche Maßnahmen geprüft werden und wann der Stadtrat über die Ergebnisse informiert wird.

Bei Temperaturen von mehr als 31 Grad braucht es keine endlose Diskussion, sondern einen klaren Prüfauftrag, verbindliche Zuständigkeiten und eine zeitnahe Lösung.