Der Antrag sieht vor, die bisherige Geschäftsordnung des Stadtrates Geiselhöring zunächst vorläufig beizubehalten und die Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung frühestens vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung zu behandeln.
Ergebnis: Der Antrag wurde abgelehnt!
Geschäftsordnung Geiselhöring: Antrag zur vorläufigen Beibehaltung
Der Antrag befasst sich mit der Geschäftsordnung des Stadtrates Geiselhöring. Vorgesehen ist, die bisher gültige Geschäftsordnung zunächst weiterhin vorläufig anzuwenden und die Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung frühestens vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrates zu behandeln.
Faire Beratungszeit für den neuen Stadtrat
Die Geschäftsordnung bildet eine wesentliche Grundlage für die Arbeit des Stadtrates. Sie regelt unter anderem Mitwirkungsrechte, Informationsrechte, Beteiligungsmöglichkeiten und Verfahrensabläufe innerhalb des Gremiums. Gerade deshalb ist es wichtig, Änderungen an diesen grundlegenden Regeln nicht unter Zeitdruck zu beschließen.
Transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage
Der Antrag zielt darauf ab, allen gewählten Mitgliedern des neuen Stadtrates ausreichend Zeit zu geben, vorgesehene Änderungen sorgfältig zu prüfen. Dazu gehören sowohl rechtliche und organisatorische Fragen als auch die praktischen Auswirkungen auf die zukünftige Ratsarbeit.
Arbeitsfähigkeit bleibt gewährleistet
Durch die vorläufige Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung bleibt die Arbeitsfähigkeit des Stadtrates erhalten. Gleichzeitig wird ermöglicht, über mögliche Änderungen in einem geordneten, nachvollziehbaren und sachgerechten Verfahren zu beraten.
Beratung im zuständigen Gremium
Der Antrag wurde zur Beratung im Stadtrat eingereicht. Über die weitere Behandlung, die konkrete Ausgestaltung und eine mögliche Beschlussfassung entscheidet das zuständige Gremium.
