Aufgrund eines Schreibens des Landratsamtes Straubing-Bogen zur finanziellen Entwicklung der Stadt beantragte Manfred Fuß für die AfD/FG-Fraktion ein schriftliches Konsolidierungs- und Maßnahmenkonzept. Dieses sollte die finanzielle Entwicklung seit 2020, bestehende Finanzierungslücken, freiwillige Leistungen, geplante Investitionen, Einsparmöglichkeiten und mögliche Einnahmeverbesserungen transparent darstellen. Über den konkreten Beschlussantrag wurde in der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 nicht abgestimmt.
Ergebnis: Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt
Ausgangslage
Unter Tagesordnungspunkt U9 wurde in der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 ein Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18. Juni 2026 behandelt.
Nach Auffassung der AfD/FG-Fraktion beschränkte sich dieses Schreiben nicht auf eine bloße Information. Es enthielt wesentliche Feststellungen zur finanziellen Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Stadt Geiselhöring.
Angesprochen wurden insbesondere die gesetzliche Mindestzuführung, die zukünftige Haushaltsentwicklung, mögliche Finanzierungslücken sowie Auswirkungen auf die dauernde Leistungsfähigkeit und die künftige Kreditfähigkeit der Stadt.
Aus Sicht der AfD/FG-Fraktion bestand deshalb konkreter Handlungsbedarf. Der Stadtrat sollte die Hinweise des Landratsamtes nicht lediglich zur Kenntnis nehmen, sondern die Verwaltung mit der Erstellung einer nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlage für die kommenden Haushaltsberatungen beauftragen.
Antragsteller
Der Beschlussantrag wurde von Manfred Fuß für die gemeinsame AfD/FG-Fraktion im Stadtrat Geiselhöring eingereicht.
Der Antrag nahm unmittelbar Bezug auf das unter Tagesordnungspunkt U9 behandelte Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen.
Inhalt des Beschlussantrags
Die AfD/FG-Fraktion beantragte, im unmittelbaren Anschluss an die Beratung des Schreibens des Landratsamtes über einen konkreten Beschlussvorschlag abzustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt:
- Der Stadtrat nimmt das Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18. Juni 2026 offiziell zur Kenntnis und erkennt den darin dargestellten Konsolidierungsbedarf als Grundlage der weiteren Haushaltsberatungen an.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat möglichst bis zur nächsten regulären Stadtratssitzung, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen, ein schriftliches Konsolidierungs- und Maßnahmenkonzept vorzulegen.
- Das Konzept soll insbesondere folgende Inhalte umfassen:
- Darstellung der finanziellen Entwicklung der Stadt seit 2020,
- Entwicklung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt,
- Darstellung der vom Landratsamt aufgezeigten Finanzierungslücken,
- Übersicht sämtlicher freiwilliger Leistungen einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen,
- Übersicht aller laufenden und geplanten Investitionen,
- Bewertung der Investitionen nach Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben,
- Bewertung nach Dringlichkeit und Verschiebbarkeit,
- Darstellung der jeweiligen Folgekosten,
- Prüfung möglicher Einsparpotenziale,
- Prüfung möglicher Einnahmeverbesserungen,
- Bewertung der Auswirkungen auf die zukünftige Kreditfähigkeit,
- Bewertung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt,
- konkrete Handlungsvorschläge der Verwaltung einschließlich eines Zeitplans.
- Bis zur Vorlage dieses Konzeptes sollen neue freiwillige Ausgaben, freiwillige Zuschüsse sowie nicht zwingend notwendige Investitionen bei ihrer Beratung jeweils gesondert begründet werden.
- Die finanziellen Auswirkungen dieser Ausgaben und Investitionen sollen dem Stadtrat transparent dargestellt werden.
- Sofern dies nicht bereits aufgrund der Vorgaben des Landratsamtes erfolgt, wird die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Beschlussbuchauszug nach der Behandlung an das Landratsamt Straubing-Bogen zu übermitteln.
- Über den Beschlussantrag wird eine namentliche Abstimmung beantragt.
Hilfsantrag
Für den Fall, dass eine unmittelbare Beschlussfassung aus geschäftsordnungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, enthielt der Antrag einen ausdrücklichen Hilfsantrag.
Damit sollte sichergestellt werden, dass der Antrag auch dann nicht ohne weitere Behandlung bleibt, wenn eine sofortige Abstimmung unter Tagesordnungspunkt U9 nicht möglich sein sollte.
Begründung
Das Schreiben des Landratsamtes stellte nach den vorliegenden Informationen keine formelle Beanstandung der Haushaltssatzung dar. Dennoch wurde die finanzielle Lage der Stadt Geiselhöring ausdrücklich als ungünstig bewertet.
Das Landratsamt verwies unter anderem auf die Einhaltung der gesetzlichen Mindestzuführung und auf mögliche Auswirkungen der finanziellen Entwicklung auf zukünftige Kreditgenehmigungen.
Der Inhalt des Schreibens erschöpfte sich damit aus Sicht der AfD/FG-Fraktion nicht in einer bloßen Mitteilung. Vielmehr enthielt es wichtige Hinweise für die zukünftige Finanzpolitik der Stadt.
Ein Konsolidierungs- und Maßnahmenkonzept bedeutet dabei noch keine Vorentscheidung über einzelne Einsparungen, Zuschüsse oder Investitionen.
Es soll dem Stadtrat zunächst eine vollständige und nachvollziehbare Übersicht verschaffen:
- Wo steht die Stadt finanziell?
- Welche Verpflichtungen bestehen bereits?
- Welche freiwilligen Leistungen werden finanziert?
- Welche Investitionen sind zwingend erforderlich?
- Welche Vorhaben können verschoben werden?
- Wo bestehen Einsparmöglichkeiten?
- Wie können Einnahmen verbessert werden?
- Welche Folgen haben heutige Entscheidungen für spätere Haushalte?
Ziel des Antrags war eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die kommenden Haushaltsberatungen und mehr Transparenz über die finanzielle Entwicklung der Stadt Geiselhöring.
Behandlung in der Stadtratssitzung
Der Antrag wurde von Manfred Fuß für die AfD/FG-Fraktion im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt U9 eingereicht.
Nach Darstellung der Fraktion war der Antrag nicht als eigenständiger und vollständig erkennbarer Tagesordnungspunkt aufgeführt.
Während der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 wurde ausführlich über das Schreiben des Landratsamtes und die finanzielle Lage der Stadt diskutiert. Über den konkreten Beschlussantrag der AfD/FG-Fraktion wurde jedoch nicht abgestimmt.
Auch der ausdrücklich enthaltene Hilfsantrag, den Antrag bei einer nicht möglichen Sofortabstimmung in die nächstmögliche öffentliche Stadtratssitzung aufzunehmen, wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
In der späteren Berichterstattung wurde zusammengefasst, dass der Finanzausschuss einen Katalog mit Konsolidierungsmaßnahmen erarbeiten solle.
Diese allgemeine Verständigung ging zwar in eine ähnliche Richtung, entsprach aber nicht vollständig dem eingereichten Beschlussantrag. Dieser enthielt konkrete Fristen, verbindliche Inhalte, Transparenzvorgaben, einen Hilfsantrag und den Antrag auf eine namentliche Abstimmung.
Status
Status des Antrags:
Beschlussantrag eingereicht – in der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026 nicht zur Abstimmung gestellt.
Aktueller Bearbeitungsstand
Eine Bearbeitung im Finanzausschuss beziehungsweise die Erstellung eines Konsolidierungskatalogs wurde angekündigt. Die konkrete Umsetzung und der zeitliche Ablauf sind noch zu dokumentieren.
Abstimmungsergebnis
Keine Abstimmung über den eingereichten Beschlussantrag erfolgt.
Namentliche Abstimmung
Beantragt, jedoch nicht durchgeführt.
Politische Einordnung
Die finanzielle Lage einer Kommune betrifft sämtliche Bereiche der Stadtpolitik. Investitionen, freiwillige Leistungen, Zuschüsse und neue Projekte können nur dann verantwortungsvoll beschlossen werden, wenn der Stadtrat einen vollständigen Überblick über die gegenwärtige und zukünftige Haushaltsentwicklung besitzt.
Der Antrag zielte deshalb nicht auf pauschale Kürzungen oder bereits festgelegte Einsparmaßnahmen.
Gefordert wurde zunächst Transparenz.
Der Stadtrat sollte nachvollziehen können, welche finanziellen Spielräume noch bestehen, welche Belastungen bereits beschlossen wurden und welche Folgen neue freiwillige Ausgaben oder nicht zwingend notwendige Investitionen haben.
Eine allgemeine Diskussion über Konsolidierungsmaßnahmen ersetzt keinen verbindlichen Beschluss mit konkreten Inhalten und einem festen Zeitplan.
Gerade wenn das Landratsamt auf eine ungünstige finanzielle Entwicklung und mögliche Folgen für zukünftige Kreditgenehmigungen hinweist, sollte der Stadtrat nicht erst reagieren, wenn die finanziellen Handlungsspielräume bereits weitgehend aufgebraucht sind.
