Ein­ge­reicht
Ein­ge­reicht Sit­zung: 07.07.2026

Auf­grund eines Schrei­bens des Land­rats­am­tes Strau­bing-Bogen zur finan­zi­el­len Ent­wick­lung der Stadt bean­trag­te Man­fred Fuß für die AfD/FG-Frak­ti­on ein schrift­li­ches Kon­so­li­die­rungs- und Maß­nah­men­kon­zept. Die­ses soll­te die finan­zi­el­le Ent­wick­lung seit 2020, bestehen­de Finan­zie­rungs­lücken, frei­wil­li­ge Lei­stun­gen, geplan­te Inve­sti­tio­nen, Ein­spar­mög­lich­kei­ten und mög­li­che Ein­nah­me­ver­bes­se­run­gen trans­pa­rent dar­stel­len. Über den kon­kre­ten Beschluss­an­trag wur­de in der Stadt­rats­sit­zung vom 7. Juli 2026 nicht abge­stimmt.

Ergeb­nis: Der Antrag wur­de nicht zur Abstim­mung gestellt

Ausgangslage

Unter Tages­ord­nungs­punkt U9 wur­de in der Stadt­rats­sit­zung vom 7. Juli 2026 ein Schrei­ben des Land­rats­am­tes Strau­bing-Bogen vom 18. Juni 2026 behan­delt.

Nach Auf­fas­sung der AfD/FG-Frak­ti­on beschränk­te sich die­ses Schrei­ben nicht auf eine blo­ße Infor­ma­ti­on. Es ent­hielt wesent­li­che Fest­stel­lun­gen zur finan­zi­el­len Ent­wick­lung und Lei­stungs­fä­hig­keit der Stadt Gei­sel­hö­ring.

Ange­spro­chen wur­den ins­be­son­de­re die gesetz­li­che Min­dest­zu­füh­rung, die zukünf­ti­ge Haus­halts­ent­wick­lung, mög­li­che Finan­zie­rungs­lücken sowie Aus­wir­kun­gen auf die dau­ern­de Lei­stungs­fä­hig­keit und die künf­ti­ge Kre­dit­fä­hig­keit der Stadt.

Aus Sicht der AfD/FG-Frak­ti­on bestand des­halb kon­kre­ter Hand­lungs­be­darf. Der Stadt­rat soll­te die Hin­wei­se des Land­rats­am­tes nicht ledig­lich zur Kennt­nis neh­men, son­dern die Ver­wal­tung mit der Erstel­lung einer nach­voll­zieh­ba­ren Ent­schei­dungs­grund­la­ge für die kom­men­den Haus­halts­be­ra­tun­gen beauf­tra­gen.

Eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Finanz­po­li­tik setzt vor­aus, dass der Stadt­rat die tat­säch­li­che finan­zi­el­le Lage, bestehen­de Ver­pflich­tun­gen und zukünf­ti­ge Hand­lungs­spiel­räu­me voll­stän­dig kennt.

Antragsteller

Der Beschluss­an­trag wur­de von Man­fred Fuß für die gemein­sa­me AfD/FG-Frak­ti­on im Stadt­rat Gei­sel­hö­ring ein­ge­reicht.

Der Antrag nahm unmit­tel­bar Bezug auf das unter Tages­ord­nungs­punkt U9 behan­del­te Schrei­ben des Land­rats­am­tes Strau­bing-Bogen.

Inhalt des Beschlussantrags

Die AfD/FG-Frak­ti­on bean­trag­te, im unmit­tel­ba­ren Anschluss an die Bera­tung des Schrei­bens des Land­rats­am­tes über einen kon­kre­ten Beschluss­vor­schlag abzu­stim­men.

Die Stadt­ver­wal­tung soll­te inner­halb eines klar fest­ge­leg­ten Zeit­raums ein schrift­li­ches Kon­so­li­die­rungs- und Maß­nah­men­kon­zept für die Stadt Gei­sel­hö­ring vor­le­gen.

Beschlussvorschlag

Der Stadt­rat beschließt:

  1. Der Stadt­rat nimmt das Schrei­ben des Land­rats­am­tes Strau­bing-Bogen vom 18. Juni 2026 offi­zi­ell zur Kennt­nis und erkennt den dar­in dar­ge­stell­ten Kon­so­li­die­rungs­be­darf als Grund­la­ge der wei­te­ren Haus­halts­be­ra­tun­gen an.
  2. Die Stadt­ver­wal­tung wird beauf­tragt, dem Stadt­rat mög­lichst bis zur näch­sten regu­lä­ren Stadt­rats­sit­zung, spä­te­stens jedoch inner­halb von acht Wochen, ein schrift­li­ches Kon­so­li­die­rungs- und Maß­nah­men­kon­zept vor­zu­le­gen.
  3. Das Kon­zept soll ins­be­son­de­re fol­gen­de Inhal­te umfas­sen:
    • Dar­stel­lung der finan­zi­el­len Ent­wick­lung der Stadt seit 2020,
    • Ent­wick­lung der Zufüh­rung vom Ver­wal­tungs­haus­halt an den Ver­mö­gens­haus­halt,
    • Dar­stel­lung der vom Land­rats­amt auf­ge­zeig­ten Finan­zie­rungs­lücken,
    • Über­sicht sämt­li­cher frei­wil­li­ger Lei­stun­gen ein­schließ­lich ihrer finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen,
    • Über­sicht aller lau­fen­den und geplan­ten Inve­sti­tio­nen,
    • Bewer­tung der Inve­sti­tio­nen nach Pflicht­auf­ga­ben und frei­wil­li­gen Auf­ga­ben,
    • Bewer­tung nach Dring­lich­keit und Ver­schieb­bar­keit,
    • Dar­stel­lung der jewei­li­gen Fol­ge­ko­sten,
    • Prü­fung mög­li­cher Ein­spar­po­ten­zia­le,
    • Prü­fung mög­li­cher Ein­nah­me­ver­bes­se­run­gen,
    • Bewer­tung der Aus­wir­kun­gen auf die zukünf­ti­ge Kre­dit­fä­hig­keit,
    • Bewer­tung der dau­ern­den Lei­stungs­fä­hig­keit der Stadt,
    • kon­kre­te Hand­lungs­vor­schlä­ge der Ver­wal­tung ein­schließ­lich eines Zeit­plans.
  4. Bis zur Vor­la­ge die­ses Kon­zep­tes sol­len neue frei­wil­li­ge Aus­ga­ben, frei­wil­li­ge Zuschüs­se sowie nicht zwin­gend not­wen­di­ge Inve­sti­tio­nen bei ihrer Bera­tung jeweils geson­dert begrün­det wer­den.
  5. Die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen die­ser Aus­ga­ben und Inve­sti­tio­nen sol­len dem Stadt­rat trans­pa­rent dar­ge­stellt wer­den.
  6. Sofern dies nicht bereits auf­grund der Vor­ga­ben des Land­rats­am­tes erfolgt, wird die Ver­wal­tung beauf­tragt, den ent­spre­chen­den Beschluss­buch­aus­zug nach der Behand­lung an das Land­rats­amt Strau­bing-Bogen zu über­mit­teln.
  7. Über den Beschluss­an­trag wird eine nament­li­che Abstim­mung bean­tragt.

Hilfsantrag

Für den Fall, dass eine unmit­tel­ba­re Beschluss­fas­sung aus geschäfts­ord­nungs­recht­li­chen Grün­den nicht mög­lich sein soll­te, ent­hielt der Antrag einen aus­drück­li­chen Hilfs­an­trag.

Der Beschluss­an­trag soll als eigen­stän­di­ger Tages­ord­nungs­punkt in die nächst­mög­li­che öffent­li­che Stadt­rats­sit­zung auf­ge­nom­men und dort zur Bera­tung und Beschluss­fas­sung gestellt wer­den.

Damit soll­te sicher­ge­stellt wer­den, dass der Antrag auch dann nicht ohne wei­te­re Behand­lung bleibt, wenn eine sofor­ti­ge Abstim­mung unter Tages­ord­nungs­punkt U9 nicht mög­lich sein soll­te.

Begründung

Das Schrei­ben des Land­rats­am­tes stell­te nach den vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen kei­ne for­mel­le Bean­stan­dung der Haus­halts­sat­zung dar. Den­noch wur­de die finan­zi­el­le Lage der Stadt Gei­sel­hö­ring aus­drück­lich als ungün­stig bewer­tet.

Das Land­rats­amt ver­wies unter ande­rem auf die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Min­dest­zu­füh­rung und auf mög­li­che Aus­wir­kun­gen der finan­zi­el­len Ent­wick­lung auf zukünf­ti­ge Kre­dit­ge­neh­mi­gun­gen.

Der Inhalt des Schrei­bens erschöpf­te sich damit aus Sicht der AfD/FG-Frak­ti­on nicht in einer blo­ßen Mit­tei­lung. Viel­mehr ent­hielt es wich­ti­ge Hin­wei­se für die zukünf­ti­ge Finanz­po­li­tik der Stadt.

Ein Kon­so­li­die­rungs- und Maß­nah­men­kon­zept bedeu­tet dabei noch kei­ne Vor­ent­schei­dung über ein­zel­ne Ein­spa­run­gen, Zuschüs­se oder Inve­sti­tio­nen.

Es soll dem Stadt­rat zunächst eine voll­stän­di­ge und nach­voll­zieh­ba­re Über­sicht ver­schaf­fen:

  • Wo steht die Stadt finan­zi­ell?
  • Wel­che Ver­pflich­tun­gen bestehen bereits?
  • Wel­che frei­wil­li­gen Lei­stun­gen wer­den finan­ziert?
  • Wel­che Inve­sti­tio­nen sind zwin­gend erfor­der­lich?
  • Wel­che Vor­ha­ben kön­nen ver­scho­ben wer­den?
  • Wo bestehen Ein­spar­mög­lich­kei­ten?
  • Wie kön­nen Ein­nah­men ver­bes­sert wer­den?
  • Wel­che Fol­gen haben heu­ti­ge Ent­schei­dun­gen für spä­te­re Haus­hal­te?

Ziel des Antrags war eine fun­dier­te Ent­schei­dungs­grund­la­ge für die kom­men­den Haus­halts­be­ra­tun­gen und mehr Trans­pa­renz über die finan­zi­el­le Ent­wick­lung der Stadt Gei­sel­hö­ring.

Gefor­dert wur­den kei­ne pau­scha­len Kür­zun­gen. Gefor­dert wur­de zunächst eine voll­stän­di­ge und nach­voll­zieh­ba­re Über­sicht über die finan­zi­el­le Lage der Stadt.

Behandlung in der Stadtratssitzung

Der Antrag wur­de von Man­fred Fuß für die AfD/FG-Frak­ti­on im Zusam­men­hang mit Tages­ord­nungs­punkt U9 ein­ge­reicht.

Nach Dar­stel­lung der Frak­ti­on war der Antrag nicht als eigen­stän­di­ger und voll­stän­dig erkenn­ba­rer Tages­ord­nungs­punkt auf­ge­führt.

Wäh­rend der Stadt­rats­sit­zung vom 7. Juli 2026 wur­de aus­führ­lich über das Schrei­ben des Land­rats­am­tes und die finan­zi­el­le Lage der Stadt dis­ku­tiert. Über den kon­kre­ten Beschluss­an­trag der AfD/FG-Frak­ti­on wur­de jedoch nicht abge­stimmt.

Auch der aus­drück­lich ent­hal­te­ne Hilfs­an­trag, den Antrag bei einer nicht mög­li­chen Sofort­ab­stim­mung in die nächst­mög­li­che öffent­li­che Stadt­rats­sit­zung auf­zu­neh­men, wur­de nicht zur Abstim­mung gestellt.

In der spä­te­ren Bericht­erstat­tung wur­de zusam­men­ge­fasst, dass der Finanz­aus­schuss einen Kata­log mit Kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men erar­bei­ten sol­le.

Die­se all­ge­mei­ne Ver­stän­di­gung ging zwar in eine ähn­li­che Rich­tung, ent­sprach aber nicht voll­stän­dig dem ein­ge­reich­ten Beschluss­an­trag. Die­ser ent­hielt kon­kre­te Fri­sten, ver­bind­li­che Inhal­te, Trans­pa­renz­vor­ga­ben, einen Hilfs­an­trag und den Antrag auf eine nament­li­che Abstim­mung.

Über den kon­kre­ten Antrag mit sei­nen Fri­sten, Trans­pa­renz­vor­ga­ben und dem Antrag auf nament­li­che Abstim­mung wur­de nicht abge­stimmt.

Status

Sta­tus des Antrags:

Beschluss­an­trag ein­ge­reicht – in der Stadt­rats­sit­zung vom 7. Juli 2026 nicht zur Abstim­mung gestellt.

Aktueller Bearbeitungsstand

Eine Bear­bei­tung im Finanz­aus­schuss bezie­hungs­wei­se die Erstel­lung eines Kon­so­li­die­rungs­ka­ta­logs wur­de ange­kün­digt. Die kon­kre­te Umset­zung und der zeit­li­che Ablauf sind noch zu doku­men­tie­ren.

Abstimmungsergebnis

Kei­ne Abstim­mung über den ein­ge­reich­ten Beschluss­an­trag erfolgt.

Namentliche Abstimmung

Bean­tragt, jedoch nicht durch­ge­führt.

Politische Einordnung

Die finan­zi­el­le Lage einer Kom­mu­ne betrifft sämt­li­che Berei­che der Stadt­po­li­tik. Inve­sti­tio­nen, frei­wil­li­ge Lei­stun­gen, Zuschüs­se und neue Pro­jek­te kön­nen nur dann ver­ant­wor­tungs­voll beschlos­sen wer­den, wenn der Stadt­rat einen voll­stän­di­gen Über­blick über die gegen­wär­ti­ge und zukünf­ti­ge Haus­halts­ent­wick­lung besitzt.

Der Antrag ziel­te des­halb nicht auf pau­scha­le Kür­zun­gen oder bereits fest­ge­leg­te Ein­spar­maß­nah­men.

Gefor­dert wur­de zunächst Trans­pa­renz.

Der Stadt­rat soll­te nach­voll­zie­hen kön­nen, wel­che finan­zi­el­len Spiel­räu­me noch bestehen, wel­che Bela­stun­gen bereits beschlos­sen wur­den und wel­che Fol­gen neue frei­wil­li­ge Aus­ga­ben oder nicht zwin­gend not­wen­di­ge Inve­sti­tio­nen haben.

Eine all­ge­mei­ne Dis­kus­si­on über Kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men ersetzt kei­nen ver­bind­li­chen Beschluss mit kon­kre­ten Inhal­ten und einem festen Zeit­plan.

Gera­de wenn das Land­rats­amt auf eine ungün­sti­ge finan­zi­el­le Ent­wick­lung und mög­li­che Fol­gen für zukünf­ti­ge Kre­dit­ge­neh­mi­gun­gen hin­weist, soll­te der Stadt­rat nicht erst reagie­ren, wenn die finan­zi­el­len Hand­lungs­spiel­räu­me bereits weit­ge­hend auf­ge­braucht sind.

Eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Haus­halts­po­li­tik beginnt mit voll­stän­di­ger Trans­pa­renz – nicht erst mit Kür­zun­gen, wenn es bereits zu spät ist.