Prüfung, ob künftig erzeugter Strom aus PV-Freiflächenanlagen teilweise direkt an städtische Liegenschaften geliefert werden kann, um regionale Wertschöpfung und kommunale Vorteile zu stärken.
Ergebnis: Nach bisherigem Kenntnisstand erfolgte in der Sitzung keine Abstimmung über den Antrag. Der weitere Verfahrensstand ist derzeit zu klären.
Prüfung regionaler Wertschöpfung bei PV-Freiflächenanlagen
Mit dem vorliegenden Antrag soll geprüft werden, ob künftig bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Geiselhöring Möglichkeiten bestehen, einen Teil des erzeugten Stroms direkt an städtische Liegenschaften zu liefern. Ziel des Antrags ist es, die regionale Wertschöpfung zu stärken und mögliche Vorteile für die Kommune sowie die örtliche Energieversorgung frühzeitig zu untersuchen.
Die zunehmende Errichtung von Freiflächenanlagen führt dazu, dass große Mengen elektrischer Energie in unmittelbarer Nähe der Stadt erzeugt werden. Der Antrag verfolgt daher den Ansatz, bereits im Rahmen der Projektplanung zu prüfen, ob technische und wirtschaftliche Möglichkeiten bestehen, einen Teil dieser Energie vor Ort zu nutzen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob kommunale Einrichtungen oder Gebäude von einer direkten Versorgung profitieren könnten.
Regionale Wertschöpfung als kommunales Ziel
Ein wesentlicher Gedanke des Antrags ist die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten. Durch die Nutzung lokal erzeugter Energie könnten wirtschaftliche Vorteile sowohl für die Kommune als auch für Anlagenbetreiber entstehen. Gleichzeitig könnten langfristig besser kalkulierbare Energiekosten und eine stärkere Unabhängigkeit von allgemeinen Strommarktentwicklungen erreicht werden.
Der Antrag fordert dabei keine unmittelbare Verpflichtung zur Umsetzung eines solchen Modells. Vielmehr soll zunächst geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine direkte Belieferung kommunaler Liegenschaften überhaupt gegeben sind und welche technischen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen.
Prüfung vor weiteren Entscheidungen
Aus Sicht der Antragsteller sollte eine solche Prüfung möglichst frühzeitig erfolgen. Dadurch könnten mögliche Chancen und Potenziale bereits vor weitergehenden Entscheidungen über Planung und Umsetzung bewertet werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Stadt Geiselhöring mögliche Vorteile für die örtliche Gemeinschaft rechtzeitig erkennt und in zukünftige Entscheidungen einbeziehen kann.
Der Antrag versteht sich als Prüfauftrag und soll eine sachliche Grundlage für weitere Beratungen schaffen. Ziel ist es, die Möglichkeiten einer stärkeren lokalen Nutzung erneuerbarer Energien transparent zu untersuchen und die Ergebnisse in die kommunale Entscheidungsfindung einzubeziehen.
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