Drei Anträge, keine Abstimmung: Wird die Arbeit der AfD/FG-Fraktion ausgebremst?
Die öffentliche Sitzung des Geiselhöringer Stadtrates vom 7. Juli 2026 wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit Anträgen gewählter Stadträte auf. Nach Auffassung der AfD/FG-Fraktion wurden mindestens drei frist- und formgerecht eingereichte Anträge weder ordnungsgemäß als eigenständige Tagesordnungspunkte aufgeführt noch zur Abstimmung gestellt.
Dabei ging es keineswegs um unbedeutende Nebensächlichkeiten. Die Anträge betrafen die angespannte finanzielle Entwicklung der Stadt Geiselhöring, Temperaturen von mehr als 31 Grad in der Kindertagesstätte am Schulgarten sowie angemessene Sitzmöglichkeiten für Besucher öffentlicher Stadtratssitzungen.
Das wiederkehrende Muster war ähnlich: Die Anliegen wurden erwähnt, diskutiert, verschoben oder einem Ausschuss zugewiesen. Über die tatsächlich eingereichten Beschlussanträge wurde jedoch nicht abgestimmt.
Einspruch gegen die Tagesordnung
Nach der Eröffnung der Sitzung fragte Bürgermeister Herbert Lichtinger, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestünden.
Manfred Fuß erhob daraufhin für die AfD/FG-Fraktion Einspruch. Grund dafür war, dass mehrere rechtzeitig eingereichte Anträge nach Auffassung der Fraktion nicht regelkonform als eigenständige Tagesordnungspunkte aufgeführt worden waren.
Eine ordnungsgemäße Aufnahme wäre nicht nur für die Antragsteller wichtig gewesen. Sie hätte allen Stadträten die Möglichkeit gegeben, die vollständigen Antragstexte vor der Sitzung zu lesen, Hintergründe zu prüfen und sich auf eine sachliche Beratung vorzubereiten.
Stattdessen wurden die Anträge teilweise lediglich unter Sammelpunkten wie „Anfragen und Sonstiges“ eingeordnet, verschoben oder während der Sitzung nicht vollständig vorgetragen.
Ein Antrag gilt jedoch nicht bereits deshalb als behandelt, weil allgemein über das betreffende Thema gesprochen wird. Ein Beschlussantrag verlangt eine klare Entscheidung: Zustimmung, Ablehnung, Änderung oder zumindest eine nachvollziehbare Begründung, weshalb eine Abstimmung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein soll.
Bleibt die Abstimmung aus, bleibt auch für die Öffentlichkeit verborgen, welche Haltung die einzelnen Stadträte zum konkreten Antrag vertreten.
Die Fraktion heißt AfD/FG
Während der Sitzung musste Manfred Fuß den Bürgermeister außerdem darauf hinweisen, die Fraktion mit ihrem vollständigen und korrekten Namen anzusprechen.
Es handelt sich nicht um eine reine AfD-Fraktion, sondern um die gemeinsame Fraktion AfD/FG. Ihr gehören an:
- Manfred Fuß für die AfD,
- Norman Faßhauer für Friedliches Geiselhöring,
- Helmut Bauer für Friedliches Geiselhöring.
Das ist keine unwichtige sprachliche Formalität. Der Fraktionsname bildet die tatsächliche politische Zusammensetzung ab.
Wer die Fraktion ausschließlich als AfD bezeichnet, blendet die beiden Stadträte von Friedliches Geiselhöring und deren politische Arbeit aus. Gerade bei der Behandlung von Anträgen, in Sitzungsprotokollen und in der öffentlichen Berichterstattung muss deshalb der korrekte Name verwendet werden.
Städtische Finanzen: Konkreter Beschlussantrag bleibt ohne Abstimmung
Einer der wichtigsten Anträge betraf den Tagesordnungspunkt U9 und ein Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18. Juni 2026.
Dieses Schreiben beschränkte sich nach Auffassung der AfD/FG-Fraktion nicht auf eine bloße Information. Es enthielt wesentliche Feststellungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt, zur gesetzlichen Mindestzuführung, zu möglichen Finanzierungslücken und zu den Auswirkungen auf die künftige Kreditfähigkeit.
Manfred Fuß reichte deshalb für die AfD/FG-Fraktion einen ausführlichen Beschlussantrag ein.
Der Stadtrat sollte das Schreiben des Landratsamtes offiziell zur Kenntnis nehmen und den darin dargestellten Konsolidierungsbedarf als Grundlage für die weiteren Haushaltsberatungen anerkennen.
Die Verwaltung sollte möglichst bis zur nächsten regulären Stadtratssitzung, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen, ein schriftliches Konsolidierungs- und Maßnahmenkonzept vorlegen.
Dieses Konzept sollte unter anderem folgende Punkte enthalten:
- die finanzielle Entwicklung der Stadt seit 2020,
- die Entwicklung der Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt,
- die vom Landratsamt aufgezeigten Finanzierungslücken,
- eine Übersicht sämtlicher freiwilliger Leistungen und ihrer finanziellen Auswirkungen,
- eine Übersicht über laufende und geplante Investitionen,
- eine Bewertung nach Pflichtaufgaben, freiwilligen Aufgaben, Dringlichkeit, Verschiebbarkeit und Folgekosten,
- die Prüfung möglicher Einsparpotenziale,
- die Prüfung möglicher Einnahmeverbesserungen,
- die Auswirkungen auf die zukünftige Kreditfähigkeit und dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt,
- konkrete Handlungsvorschläge der Verwaltung einschließlich eines Zeitplans.
Bis zur Vorlage dieses Konzeptes sollten neue freiwillige Ausgaben, freiwillige Zuschüsse und nicht zwingend notwendige Investitionen bei ihrer Beratung jeweils gesondert begründet werden. Ihre finanziellen Auswirkungen sollten dem Stadtrat transparent dargestellt werden.
Zusätzlich beantragte die AfD/FG-Fraktion eine namentliche Abstimmung.
Der Antrag enthielt sogar einen ausdrücklichen Hilfsantrag: Sollte eine sofortige Beschlussfassung aus geschäftsordnungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, sollte der Antrag als eigenständiger Tagesordnungspunkt in die nächstmögliche öffentliche Stadtratssitzung aufgenommen werden.
Trotz dieser klaren Formulierungen wurde der Antrag nicht zur Abstimmung gestellt.
Im späteren Zeitungsbericht wurde lediglich zusammengefasst, dass sich die Stadträte nach einer längeren Diskussion darauf verständigt hätten, der Finanzausschuss solle einen Katalog mit Konsolidierungsmaßnahmen erarbeiten.
Der eingereichte Antrag enthielt klare Fristen, konkrete Inhalte, Transparenzvorgaben, einen Hilfsantrag und die Forderung nach einer namentlichen Abstimmung.
All das verschwindet hinter der allgemeinen Formulierung, man habe sich nach einer längeren Diskussion auf einen Konsolidierungskatalog geeinigt. So wird aus einem detaillierten Antrag eine unverbindlich wirkende Übereinkunft – und für die Öffentlichkeit bleibt kaum erkennbar, wer die konkrete Initiative eingebracht hat.
Mehr als 31 Grad in der Kita: Zwei Mütter wenden sich an die Stadt
Besonders dringlich war das Thema Hitzeschutz in der Kindertagesstätte am Schulgarten.
Friedliches Geiselhöring erhielt die Schreiben von zwei besorgten Müttern in Kopie. Beide hatten sich am 30. Juni 2026 an den Bürgermeister gewandt und mit großer Sorge über die Zustände in den Gruppen- und Schlafräumen berichtet.
Nach ihren Angaben hatten sich die Innenräume bei sommerlichem Wetter regelmäßig auf mehr als 31 Grad aufgeheizt. Die Temperaturen seien auch vom Personal der Einrichtung dokumentiert und fotografisch festgehalten worden.
Die Mütter berichteten von möglichen gesundheitlichen Belastungen für die Kinder. Genannt wurden unter anderem Kopfschmerzen, starke Reizbarkeit, Schlafprobleme und Schwierigkeiten bei einer ausreichenden Flüssigkeitsaufnahme.
Besonders jüngere Kinder könnten ihre Körpertemperatur noch nicht ausreichend regulieren und litten daher stark unter der extremen Hitze.
In ihren Schreiben forderten die Mütter sowohl kurzfristige Sofortmaßnahmen als auch eine dauerhafte Verbesserung. Nach ihrer Einschätzung reichten Lüften und Ventilatoren bei diesen Temperaturen nicht mehr aus.
Sie forderten deshalb die zeitnahe Prüfung und Planung einer fest installierten Frischluft-Klimaanlage. Außerdem wollten sie bis zum 14. Juli 2026 erfahren, welche konkreten Sofortmaßnahmen ergriffen werden und wann mit einer dauerhaften Lösung zu rechnen sei.
Für den Fall, dass keine ausreichende Reaktion erfolge, kündigten sie an, sich an das Gesundheitsamt zu wenden.
Dringlichkeitsantrag von Norman Faßhauer nicht abgestimmt
Aufgrund der geschilderten Situation und der eingegangenen Zuschriften brachte AfD/FG-Stadtrat Norman Faßhauer einen Dringlichkeitsantrag ein.
Der Antrag forderte:
Auch dieser Dringlichkeitsantrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
Statt einer klaren Entscheidung wurde während der Sitzung ausführlich über das Thema gesprochen. Eine Diskussion ersetzt jedoch keinen verbindlichen Beschluss. Am Ende blieb unklar, welche Maßnahmen innerhalb welcher Frist geprüft und umgesetzt werden sollen.
Manfred Fuß fragte zusätzlich, ob Förderprogramme für Hitzeschutzmaßnahmen in Kindertagesstätten oder vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen bestehen.
Dies wurde zunächst verneint beziehungsweise es hieß, entsprechende Förderprogramme seien nicht bekannt.
Daraufhin erteilte Manfred Fuß den mündlichen Prüfauftrag, die Verwaltung solle feststellen:
- ob geeignete Förderprogramme bestehen,
- welche technischen oder baulichen Maßnahmen förderfähig wären,
- in welcher Höhe eine Förderung möglich wäre.
Gerade bei einem Thema, das die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern betrifft, wäre eine klare Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag angemessen gewesen.
Der Stadtrat hätte die Verwaltung verbindlich beauftragen, Fristen festlegen und eine spätere Berichterstattung verlangen können.
Bessere Sitzmöglichkeiten für Besucher: Ab in den Bauausschuss
Der dritte Antrag stammte von Manfred Fuß und betraf die Verbesserung der Sitzmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher öffentlicher Stadtratssitzungen.
Wer Transparenz und Bürgerbeteiligung ernst nimmt, sollte zunächst dafür sorgen, dass interessierte Bürger einer öffentlichen Sitzung unter angemessenen Bedingungen folgen können.
Der Antrag wurde jedoch ebenfalls nicht zur Abstimmung gestellt, sondern an den Bauausschuss verwiesen.
Selbstverständlich können bei einer Verbesserung der Sitzmöglichkeiten räumliche, bauliche oder sicherheitsrelevante Fragen entstehen. Das spricht jedoch nicht gegen eine grundsätzliche Entscheidung des Stadtrates.
Der Stadtrat hätte zunächst beschließen können, dass die Situation für Besucher verbessert werden soll. Die konkrete Ausgestaltung und mögliche Kosten hätten anschließend im Bauausschuss geprüft werden können.
Stattdessen wurde auch dieser Antrag aus der unmittelbaren Entscheidung des Stadtrates herausgenommen.
Aus einer überschaubaren Frage der Bürgerfreundlichkeit wird damit scheinbar eine komplizierte Ausschussangelegenheit.
Ein Antrag ist mehr als ein Gesprächsthema
Die drei Anträge der AfD/FG-Fraktion betrafen völlig unterschiedliche Bereiche:
- die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt,
- den Hitzeschutz und das Wohlbefinden von Kindern,
- die Bedingungen für Besucher öffentlicher Sitzungen.
Trotzdem zeigte sich nach Auffassung der Fraktion bei allen drei Anträgen ein ähnlicher Ablauf:
Ein Antrag wurde eingereicht. Er erschien nicht als klar erkennbarer eigenständiger Tagesordnungspunkt. Während der Sitzung wurde über das Thema gesprochen, der Antrag verschoben oder an einen Ausschuss verwiesen. Eine Abstimmung über den konkreten Wortlaut fand nicht statt.
Das ist nicht nur für die antragstellende Fraktion problematisch.
Auch die übrigen Stadträte können sich ohne eine rechtzeitige Aufnahme in die Tagesordnung nicht angemessen auf den vollständigen Antrag vorbereiten. Bürger erfahren nicht, welche Beschlussvorschläge tatsächlich vorlagen. Später lässt sich kaum nachvollziehen, wer einem Antrag zugestimmt oder ihn abgelehnt hätte.
Unsere Anträge werden öffentlich dokumentiert
Die AfD/FG-Fraktion und Friedliches Geiselhöring werden wichtige Anträge deshalb zusätzlich im eigenen Antragssystem unter „Aktuelle Anträge“ veröffentlichen.
Bürger sollen dort nachvollziehen können:
- wann ein Antrag eingereicht wurde,
- wer ihn eingebracht hat,
- welchen genauen Wortlaut der Antrag besitzt,
- welches Ziel mit ihm verfolgt wird,
- wie der Antrag im Stadtrat behandelt wurde,
- ob eine Abstimmung stattgefunden hat,
- welches Ergebnis erzielt wurde.
Zunächst sollen der Antrag von Manfred Fuß zum Konsolidierungs- und Maßnahmenkonzept sowie der Dringlichkeitsantrag von Norman Faßhauer zum Hitzeschutz in der Kindertagesstätte am Schulgarten vollständig dokumentiert werden.
Damit verschwindet die politische Arbeit der AfD/FG-Fraktion nicht in Sammelpunkten, allgemeinen Diskussionen oder verkürzten Sitzungszusammenfassungen.
Drei Anträge verdienen drei nachvollziehbare Entscheidungen
Anträge dürfen beraten, verändert, angenommen oder abgelehnt werden. Auch eine Überweisung an einen Ausschuss kann sinnvoll sein – wenn darüber transparent entschieden und das weitere Verfahren nachvollziehbar festgelegt wird.
Was nicht geschehen darf: Ein konkreter Antrag darf nicht einfach in einer allgemeinen Debatte verschwinden.
Beim Konsolidierungs- und Maßnahmenkonzept lag ein ausführlicher Antrag mit Fristen, einem konkreten Maßnahmenkatalog, einem Hilfsantrag und der Forderung nach einer namentlichen Abstimmung vor.
Beim Hitzeschutz lagen eindringliche Zuschriften zweier besorgter Mütter vor. Norman Faßhauer reagierte darauf mit einem Dringlichkeitsantrag.
Bei den Sitzmöglichkeiten beantragte Manfred Fuß eine überschaubare Verbesserung für Besucher öffentlicher Sitzungen.
Über keinen dieser drei Anträge wurde in der Sitzung vom 7. Juli 2026 klar abgestimmt.
Ein Stadtrat ist jedoch kein Gesprächskreis, in dem so lange über ein Thema gesprochen wird, bis der ursprünglich eingereichte Antrag nicht mehr erkennbar ist. Er ist ein gewähltes Entscheidungsgremium.
Alles andere schwächt nicht nur die Rechte einzelner Stadträte. Es schwächt die Transparenz der gesamten kommunalen Demokratie.
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