Stadtratssitzung vom 4. August 2026: AfD/FG kritisiert steigende Belastungen für Bürger, fehlenden Sparwillen und erneut erschwerte Stadtratsarbeit
Die Stadtratssitzung vom 4. August 2026 hat einmal mehr gezeigt, wie widersprüchlich in Geiselhöring derzeit mit der angespannten Haushaltslage umgegangen wird. Während bei Familien über höhere Gebühren gesprochen wird und weitere kommunale Kosten letztlich bei den Bürgern landen, werden sechsstellige Kostensteigerungen bei großen Projekten mit erstaunlicher Gelassenheit zur Kenntnis genommen.
Aus Sicht der AfD/FG-Fraktion läuft hier grundsätzlich etwas falsch. Sparen beginnt offenbar dort, wo es für die Stadt am einfachsten ist: beim Bürger. Deutlich unbequemer wäre es, bestehende Ausgaben, Ausschreibungen, Beschaffungswege und Millionenprojekte konsequent auf Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
Dabei hatte das Landratsamt erst jüngst auf die ungünstige finanzielle Entwicklung der Stadt hingewiesen. Gerade jetzt müsste deshalb jeder größere Ausgabenposten kritisch hinterfragt werden. Stattdessen entsteht zunehmend der Eindruck, dass bei einigen Stadträten der finanzielle Ehrgeiz vor allem dann erwacht, wenn zusätzliche Gebühren erhoben werden können.
12.000 Euro bei Familien – 115.000 Euro Mehrkosten beim Freibad
Besonders deutlich wurde diese Schieflage bei der Diskussion über die Gebühren der Mittagsbetreuung.
Nach den in der Sitzung genannten Zahlen sollen die geplanten höheren Gebühren der Stadt jährlich rund 12.000 Euro zusätzliche Einnahmen bringen – vorausgesetzt, dass Eltern ihre Kinder wegen der höheren Kosten nicht aus der Betreuung nehmen. Die AfD/FG-Fraktion sprach sich dabei nicht grundsätzlich gegen eine notwendige Anpassung aus. Manfred Fuß forderte jedoch, eine Erhöhung moderat und stufenweise vorzunehmen und gleichzeitig endlich ernsthaft auf der Ausgabenseite nach Einsparpotenzial zu suchen.
Fast zeitgleich wurde der Stadtrat darüber informiert, dass sich die Kostenberechnung für die Freibadsanierung erneut um rund 115.000 Euro erhöht hat. Die Gesamtkosten liegen inzwischen bei etwa 6,5 Millionen Euro.
Damit stehen rund 12.000 Euro, die zusätzlich bei Familien eingesammelt werden sollen, einer einzigen Kostensteigerung von rund 115.000 Euro bei einem Großprojekt gegenüber. Fast das Zehnfache.
Bemerkenswert ist weniger, dass Kosten bei Bauprojekten steigen können. Bemerkenswert ist vielmehr die unterschiedliche politische Reaktion darauf. Bei Gebühren für Familien wird intensiv darüber diskutiert, wie zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. Bei einer sechsstelligen Kostensteigerung an anderer Stelle scheint der Wille, Verantwortlichkeiten, Ursachen und Einsparpotenziale mit derselben Konsequenz zu hinterfragen, deutlich weniger ausgeprägt.
Die Bürger sind keine Haushaltsreserve
Hinzu kommen weitere Belastungen, etwa im Bereich der Abwasser- und Kläranlagenkosten, die letztlich über Gebühren und Beiträge bei den Bürgern ankommen.
Genau darin liegt das grundsätzliche Problem: Die Stadt hat kein eigenes Geld. Jeder Euro, der ausgegeben wird, stammt am Ende aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, staatlichen Zuweisungen oder Krediten. Steigen die Ausgaben dauerhaft, landet die Rechnung früher oder später bei den Menschen, die in Geiselhöring leben.
Deshalb reicht es nicht, bei jedem finanziellen Engpass reflexartig nach einer neuen oder höheren Gebühr zu suchen. Eine verantwortungsvolle Kommune muss zuerst beweisen, dass sie ihre eigenen Ausgaben genauso kritisch überprüft wie die Geldbeutel ihrer Bürger.
Besonders unglücklich wirkte in diesem Zusammenhang die im Sitzungsrückblick wiedergegebene Äußerung von Stadtrat Robert Ammer, die bisher angesetzten Gebühren seien „ein Witz“.
Für Familien und Alleinerziehende, die ihre monatlichen Ausgaben genau kalkulieren müssen, dürfte daran wenig Witziges sein. Wenn Gebühren tatsächlich über Jahre nicht angemessen angepasst wurden, wäre vielmehr zu fragen, warum dies nicht rechtzeitig, moderat und planbar geschehen ist. Jahrelange Versäumnisse lassen sich nicht dadurch beheben, dass man die Rechnung anschließend in größeren Schritten an die Bürger weiterreicht.
Sparen heißt auch: Ausschreibungen und Beschaffungen anfassen
Dass es durchaus Möglichkeiten gibt, auf der Ausgabenseite genauer hinzusehen, zeigte die Diskussion über die Beschaffung von Feuerwehrausstattung.
Dabei muss eines völlig klar sein: Die Kritik richtet sich nicht gegen die Freiwillige Feuerwehr. Die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr ist unverzichtbar, und eine vernünftige, sichere Ausstattung steht außer Frage.
Gerade deshalb muss aber auch dort ein wirtschaftlicher Einkauf möglich sein.
Nach den vorliegenden Informationen wurden sieben Händler angefragt, jedoch lediglich ein Angebot abgegeben. Nach Darstellung von Manfred Fuß besteht seit Jahren eine Beschaffungsstruktur, bei der tatsächlicher Preiswettbewerb nur eingeschränkt zustande kommt.
In einer finanziell angespannten Kommune muss es erlaubt sein, solche Strukturen zu hinterfragen. Es muss geprüft werden dürfen, ob technisch gleichwertige Alternativen verfügbar sind, ob andere Hersteller infrage kommen und ob örtliche Händler stärker berücksichtigt werden können.
Wer diese Fragen bereits als Angriff auf die Feuerwehr missversteht, macht es sich zu einfach. Wirtschaftlichkeit und Wertschätzung des Ehrenamtes schließen sich nicht aus.
Im Gegenteil: Gerade verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld sorgt dafür, dass notwendige Ausstattung auch langfristig finanzierbar bleibt.
Wertschöpfung vor Ort darf nicht nur ein Schlagwort sein
Bei kommunalen Beschaffungen geht es jedoch nicht ausschließlich darum, irgendwo den billigsten Anbieter zu finden. Ebenso wichtig ist die Frage, ob geeignete mittelständische Betriebe aus Geiselhöring oder der unmittelbaren Umgebung überhaupt die Chance erhalten, ein Angebot abzugeben.
Manfred Fuß kritisierte in der Sitzung ausdrücklich, dass ein örtlicher Händler nicht einmal angefragt worden sei.
Das ist gerade bei einer Kommune schwer nachvollziehbar.
Wenn ein heimischer Betrieb fachlich geeignet ist und eine entsprechende Leistung anbieten kann, sollte es selbstverständlich sein, diesen zumindest in die Angebotsabfrage einzubeziehen. Das bedeutet nicht, Aufträge ohne Wettbewerb oder zu überhöhten Preisen vor Ort zu vergeben. Es bedeutet schlicht, den eigenen Wirtschaftsstandort nicht von vornherein zu übergehen.
Denn kommunale Wertschöpfung funktioniert in beide Richtungen: Unternehmen vor Ort beschäftigen Mitarbeiter, zahlen Steuern, beauftragen andere Betriebe und geben einen Teil ihres erwirtschafteten Geldes wiederum in der Region aus. Wer örtliche Unternehmen bei Ausschreibungen und Angebotsanfragen konsequent mitdenkt, stärkt damit auch den Wirtschaftsstandort Geiselhöring.
Gerade eine Stadt sollte ein Interesse daran haben, heimische mittelständische Betriebe zu erhalten und ihnen faire Chancen zu geben.
„Örtliche Unternehmen zuerst mitprüfen“ darf deshalb keine leere Floskel sein. Wenn geeignete Anbieter vor der Haustür sitzen, sollte man nicht erst überall anders suchen und anschließend feststellen, dass vor Ort niemand gefragt wurde.
Alles andere passt nicht zu einer Stadt, die gleichzeitig ihren Bürgern erklärt, dass Gebühren erhöht werden müssen.
Wo ist der gleiche Sparwille bei großen Summen?
Genau hier liegt der Kern der Kritik.
Bei Familien werden Beträge von einigen tausend Euro zum Thema. Bei Gebühren wird gerechnet, angepasst und nach Mehreinnahmen gesucht. Bei der Kläranlage werden Kosten an die Bürger weitergegeben. Gleichzeitig steigen die Kosten eines Freibadprojekts um rund 115.000 Euro, und bei Beschaffungen muss erst ausdrücklich eingefordert werden, ob überhaupt echter Preiswettbewerb stattfindet.
Das vermittelt ein fatales Bild kommunaler Finanzpolitik.
Sparen darf nicht bedeuten, zuerst dort zuzugreifen, wo sich Widerstand am einfachsten überwinden lässt. Sparen muss vor allem bedeuten, die eigenen Strukturen, Projekte und Ausgaben kritisch zu überprüfen.
Wenn eine Stadt finanziell unter Druck steht, darf es keine Bereiche geben, über die aus Bequemlichkeit oder Gewohnheit nicht gesprochen werden soll.
Das gilt für Investitionen genauso wie für freiwillige Leistungen, Bauprojekte, Beschaffungen und Verwaltungsabläufe.
Gleichzeitig bleiben Anfragen offen und Anträge liegen
Umso problematischer ist, dass die AfD/FG-Fraktion parallel dazu erneut Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung ihrer Kontroll- und Informationsrechte dokumentiert.
Bis zur Stadtratssitzung vom 4. August 2026 waren nach unserer Dokumentation mehrere Anfragen noch nicht beantwortet beziehungsweise nicht abschließend bearbeitet. Hinzu kamen rechtzeitig eingereichte Anträge, die nicht als eigene Tagesordnungspunkte aufgenommen worden waren.
Damit die Bürger nachvollziehen können, worüber hier gesprochen wird, führen wir diese Vorgänge nachfolgend auf.
Noch offene beziehungsweise nicht abschließend beantwortete Anfragen
22. Juni 2026 – Schriftliche Stadtratsanfrage zu Asylunterkünften, Investoren, Grundstücksgeschäften, möglichen Absprachen und Kostenfolgen in Geiselhöring
Die umfangreiche Anfrage sollte unter anderem Klarheit über die geplante beziehungsweise bestehende Unterbringung, beteiligte Akteure, Grundstücksfragen, mögliche Absprachen sowie finanzielle Auswirkungen für die Stadt schaffen.
22. Juli 2026 – Anfrage zur Erstellung der Tagesordnung von Stadtratssitzungen
Hier sollte geklärt werden, nach welchen Grundsätzen Tagesordnungen erstellt werden und wie fristgerecht eingereichte Anträge und Anliegen von Stadträten berücksichtigt werden.
22. Juli 2026 – Sachstand zur Entwicklung und Nutzung des Eisweihers
Gefragt wurde nach dem weiteren Umgang mit dem Eisweiher und dessen zukünftiger Nutzung.
25. Juli 2026 – Sachstand zum Bürgerantrag „Schleusinger Anwesen“ / Projekt „Wohnen Jung und Alt“
Die Anfrage zielte auf den aktuellen Bearbeitungsstand und die weitere Entwicklung des Projekts.
25. Juli 2026 – Umsetzung der Neuregelung des staatlichen Kindergarten-Beitragszuschusses in Höhe von 100 Euro
Hier wurde nach der konkreten Umsetzung der Neuregelung und ihren Auswirkungen gefragt.
1. August 2026 – Regelmäßige Bereitstellung aktueller Haushaltskennzahlen für den Stadtrat
Gerade angesichts der angespannten finanziellen Situation wurde gefordert, dem Stadtrat die wesentlichen Haushaltskennzahlen regelmäßig und aktuell zur Verfügung zu stellen.
3. August 2026 – Rüge wegen erneut fehlender Sitzungsunterlagen
Erneut wurde beanstandet, dass für eine ordnungsgemäße Vorbereitung notwendige Unterlagen nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig bereitgestellt worden waren.
3. August 2026 – Erneuter Antrag auf Akteneinsicht
Die Akteneinsicht wurde zur Vorbereitung einer nachfolgenden Stadtratssitzung beantragt. Entscheidend ist dabei nicht die wirtschaftliche oder politische Bewertung des zugrunde liegenden Vorgangs, sondern das grundsätzliche Informations- und Akteneinsichtsrecht eines gewählten Stadtratsmitglieds.
Rechtzeitig eingereichte Anträge, aber nicht als eigene Tagesordnungspunkte aufgenommen
9. Juli 2026 – „Bürgerforum Geiselhöring – Der Stadtrat hört zu“
Beantragt wurde ein zusätzliches Format, über das Bürger ihre Anliegen unmittelbar gegenüber dem Stadtrat vorbringen können.
20. Juli 2026 – Mitarbeiterzufriedenheitsbefragung der Stadtverwaltung Geiselhöring sowie Bericht des Personalrats
Der Antrag sah vor, das Thema als eigenen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil einer Stadtratssitzung zu behandeln.
21. Juli 2026 – Darstellung der Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Geiselhöring
Auch dieser Antrag sollte als eigener öffentlicher Tagesordnungspunkt beraten werden.
Diese Aufstellung zeigt, dass es inzwischen nicht mehr um einen einzelnen liegen gebliebenen Vorgang geht. Über Wochen haben sich Anfragen und Anträge angesammelt, auf die nach unserer Dokumentation keine abschließende Antwort beziehungsweise keine reguläre Behandlung als eigener Tagesordnungspunkt erfolgt ist.
Gerade bei einem Stadtrat, der gleichzeitig über Millioneninvestitionen, steigende Gebühren und eine schwierige Haushaltslage entscheiden soll, ist das kein nebensächliches Problem.
Rechtsaufsicht soll Verfahrensrechte klären
Stadtrat Manfred Fuß hat deshalb bereits am 30. Juli 2026 das Landratsamt um eine rechtsaufsichtliche Prüfung gebeten.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um die wirtschaftliche oder politische Bewertung einer konkreten Grundstücksangelegenheit. Gegenstand der Prüfung sind die grundsätzlichen Informations- und Mitwirkungsrechte eines Stadtratsmitglieds.
Geprüft werden soll unter anderem, ob eine verkürzte Ladungsfrist rechtlich zulässig und ausreichend begründet war, ob bei fehlenden oder erst kurzfristig bereitgestellten Unterlagen eine ordnungsgemäße Vorbereitung möglich war und ob eine ausdrücklich beantragte Akteneinsicht rechtmäßig verweigert werden durfte.
Besonders erklärungsbedürftig bleibt, dass eine beantragte Akteneinsicht seinerzeit unter Hinweis auf den kurzen zeitlichen Vorlauf abgelehnt wurde, während die wesentliche Beschlussvorlage zu diesem Zeitpunkt nach Mitteilung der Verwaltung selbst noch erstellt wurde.
Das inzwischen geführte persönliche Gespräch mit Bürgermeister Herbert Lichtinger hat diesen ursprünglichen Vorgang nicht erledigt. Es bezog sich auf eine spätere, erneut beantragte Akteneinsicht. Auch im Zusammenhang mit dieser nachfolgenden Sitzung kam es wiederum zu einer Rüge wegen fehlender beziehungsweise verspätet bereitgestellter Unterlagen.
Fuß hält deshalb ausdrücklich an der rechtsaufsichtlichen Prüfung fest.
Kontrolle ist kein Störfaktor
Die Summe dieser Vorgänge ist entscheidend.
Auf der einen Seite steht eine Stadt, deren finanzielle Lage immer weniger Spielraum lässt. Auf der anderen Seite stehen Stadträte, die nach Ausgaben, Ausschreibungen, Haushaltszahlen und Einsparmöglichkeiten fragen und gleichzeitig erleben, dass Anfragen liegen bleiben, Anträge nicht auf die Tagesordnung kommen oder Unterlagen verspätet bereitgestellt werden.
Kritische Kontrolle darf aber nicht als lästige Begleiterscheinung kommunaler Politik behandelt werden.
Sie ist eine Kernaufgabe des Stadtrates.
Gerade in finanziell schwierigen Zeiten braucht Geiselhöring keine Stadträte, die sechsstellige Mehrkosten achselzuckend zur Kenntnis nehmen und anschließend darüber beraten, wie man bei Familien ein paar tausend Euro zusätzlich einsammelt.
Es braucht Stadträte, die bei 115.000 Euro Mehrkosten genauso genau hinsehen wie bei 12.000 Euro Gebühreneinnahmen.
Es braucht eine Verwaltung, die Informationen rechtzeitig bereitstellt.
Es braucht eine Kommune, die bei Beschaffungen auch die Unternehmen vor Ort mitdenkt.
Und es braucht eine politische Kultur, in der Nachfragen nicht als Störung, sondern als notwendige Kontrolle verstanden werden.
Nachsatz
Spätestens wenn sich selbst das Landratsamt einschaltet, die finanzielle Lage der Stadt ausdrücklich als ungünstig bewertet und für die kommenden Jahre konkrete Finanzierungslücken benennt, sollte im Rathaus Schluss sein mit dem Prinzip Hoffnung. Eine Kommune kann nicht dauerhaft mehr ausgeben, neue Großprojekte anschieben und darauf vertrauen, dass zukünftige Einnahmen irgendwann schon alles auffangen werden. Ein vernünftig geführtes Unternehmen würde in einer solchen Situation zuerst Ausgaben, Projekte, Beschaffungen und Folgekosten schonungslos überprüfen – und erst danach darüber nachdenken, Kunden stärker zur Kasse zu bitten.
Übertragen auf Geiselhöring heißt das: Erst sparen, priorisieren und wirtschaftlich einkaufen – und nicht als Erstes Gebühren bei Familien und Bürgern erhöhen. Wenn gleichzeitig sechsstellige Mehrkosten bei Großprojekten vergleichsweise gelassen hingenommen werden, während bei Eltern um einige tausend Euro zusätzliche Einnahmen gerungen wird, stimmt die finanzpolitische Gewichtung nicht mehr. Schulden sind kein Geschäftsmodell und zukünftige Gewerbe- oder Projekteinnahmen kein Blankoscheck für heutige Ausgaben.
Als Unternehmer würde ich deshalb nicht fragen: „Was können wir uns heute noch leisten?“, sondern: „Was können wir uns dauerhaft leisten, auch wenn unsere optimistischen Annahmen nicht eintreten?“ Genau diese Vorsicht, Transparenz und wirtschaftliche Disziplin vermissen wir derzeit in der Finanzpolitik der Stadt Geiselhöring.
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