13 zu 8 – und trotzdem weiter? Wenn der Stadtrat zur Kulisse wird
Die Sondersitzung des Geiselhöringer Stadtrates am Donnerstag, 16. Juli 2026, brachte ein klares politisches Ergebnis: 13 Stadträte stellten sich gegen den bisherigen Kurs bei der geplanten Umgehungsstraße Geiselhöring und der Variante Haindling-Nord. Acht Stadträte hielten daran fest.
Der Sitzungssaal war gut gefüllt. Zahlreiche Bürger wollten erleben, wie sich der neu zusammengesetzte Stadtrat bei einem Vorhaben positioniert, das Geiselhöring seit Jahrzehnten beschäftigt, tief in privates Eigentum eingreift und nach den genannten Zahlen rund 50 Millionen Euro kosten könnte.
Zweimal fiel das Ergebnis mit 13 zu 8 Stimmen aus: zunächst beim Antrag auf eine sofortige Abstimmung und anschließend bei dem zur Entscheidung stehenden Antrag.
Deutlicher kann ein politisches Signal kaum sein.
Doch ausgerechnet nach dieser Abstimmung wurde erklärt, dass das laufende Planfeststellungsverfahren davon praktisch nicht mehr beeinflusst werde. Damit drängt sich eine grundsätzliche Frage auf:
Information oder gezielte Überzeugungsarbeit?
Zu Beginn der Sitzung beantragten Freie Wähler und SPD, unmittelbar abzustimmen und nicht erst den vorbereiteten Vortrag des Staatlichen Bauamtes abzuwarten. Die gemeinsame AfD/FG-Fraktion unterstützte dieses Vorgehen geschlossen. Gemeinsam mit weiteren Stadträten entstand die Mehrheit von 13 zu 8 Stimmen.
Anschließend wurde den Kritikern vorgeworfen, sie hätten sich nicht ausreichend informieren wollen. Bastian Wufka vom Staatlichen Bauamt bezeichnete das Vorgehen laut Zeitungsbericht als respektlos und verwies darauf, mehrere Stunden an seinem Vortrag gearbeitet zu haben.
Das klingt zunächst nachvollziehbar. Natürlich müssen Stadträte umfassend informiert sein, bevor sie über ein Projekt dieser Größenordnung entscheiden.
Die entscheidende Frage lautet aber: War tatsächlich eine ausgewogene Information vorgesehen?
Geplant waren Ausführungen des Bürgermeisters und des Staatlichen Bauamtes. Beide vertraten den bisherigen Planungsweg und damit die Variante Haindling-Nord. Eine gleichwertige Gegenposition war offenbar nicht vorgesehen. Weder betroffene Grundstückseigentümer noch Gegner der Trasse, Gewerbetreibende oder unabhängige Fachleute sollten ihre Argumente in vergleichbarer Form darstellen.
Manfred Fuß sprach diesen Widerspruch in der Sitzung offen an. Den Stadträten werde mangelndes Demokratieverständnis vorgeworfen, gleichzeitig sollten sie sich jedoch zwei gleichgerichtete Monologe zugunsten der Umgehungsstraße anhören, ohne in gleicher Weise über die gegensätzlichen Argumente informiert zu werden.
Wer ausschließlich die Befürworter ausführlich sprechen lässt und dies anschließend als umfassende Information bezeichnet, betreibt keine ausgewogene Aufklärung. Er betreibt Überzeugungsarbeit.
Hinzu kommt: Die Stadträte hörten nicht zum ersten Mal von Haindling-Nord. Seit Jahren gibt es Beschlüsse, Gutachten, Einwendungen, öffentliche Diskussionen und Widerstand aus Teilen der Bevölkerung. Die Behauptung, ohne diesen einen Vortrag sei keine verantwortliche Entscheidung möglich gewesen, greift deshalb zu kurz.
Der politische Sprengsatz: Die Stadt soll nichts mehr beeinflussen können
Besonders brisant ist die Stellungnahme von Bürgermeister Herbert Lichtinger zum weiteren Planfeststellungsverfahren der Umgehungsstraße Geiselhöring.
Laut Zeitungsbericht erklärte er, das Verfahren laufe und solle im Jahr 2027 abgeschlossen werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss könne gegebenenfalls geklagt werden. Anschließend bestehe Baurecht und der Bau der Straße könne umgesetzt werden.
Lichtinger erklärte außerdem, er habe mit der Regierung von Niederbayern gesprochen. Dort habe man ihn darauf hingewiesen, dass die Frist im Anhörungsverfahren abgelaufen sei und eine weitere Stellungnahme der Stadt keinen Einfluss mehr auf das Verfahren habe. Nach Lichtingers Darstellung habe auch der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter diese Einschätzung bestätigt.
Diese Aussagen werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten.
- Wenn eine weitere Stellungnahme der Stadt keinen Einfluss mehr haben kann, warum wurde der Stadtrat erst jetzt mit einer Sondersitzung befasst?
- Wann genau endete die maßgebliche Frist?
- Welche Stellungnahme hatte die Stadt bis dahin abgegeben?
- Wussten die Stadträte vor der Abstimmung, dass ihre Entscheidung angeblich keine Wirkung mehr auf das Verfahren haben soll?
- Wer trägt die politische Verantwortung für diesen zeitlichen Ablauf?
Entweder wurde eine entscheidende Frist versäumt, oder die Sondersitzung fand zu einem Zeitpunkt statt, an dem das Votum des Stadtrates nur noch symbolischen Charakter haben sollte.
Beides wäre erklärungsbedürftig.
Demokratie gilt auch bei unerwünschten Mehrheiten
Über Jahre konnte die Variante Haindling-Nord vorangetrieben werden, weil sich im Stadtrat entsprechende Mehrheiten fanden. Lichtinger verwies darauf, dass sich das Gremium bereits 2018, 2019 und 2023 mehrheitlich für diese Trasse ausgesprochen habe.
Diese früheren Entscheidungen sind Teil der Geschichte des Projekts. Sie sind jedoch kein ewiger Freibrief.
Ein neu zusammengesetzter Stadtrat darf eine Planung neu bewerten. Mehrheiten dürfen sich verändern und neue Mitglieder dürfen zu einem anderen Ergebnis kommen als ihre Vorgänger. Genau das gehört zu einer lebendigen Demokratie.
Der Bürgermeister muss die Entscheidung vom 16. Juli nicht gutheißen. Er darf weiterhin für die Straße werben, rechtliche Zusammenhänge erklären und auf frühere Beschlüsse verweisen.
Was er nicht tun sollte, ist die aktuelle Mehrheit wie eine vorübergehende Störung zu behandeln, die für den weiteren Verlauf ohnehin keine Rolle mehr spielt.
Wer demokratische Mehrheiten einfordert, muss sie auch dann politisch ernst nehmen, wenn sie sich gegen das eigene Vorhaben richten.
Verkehrszahlen von 2016 für ein Millionenprojekt im Jahr 2026
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Datengrundlage der Umgehungsstraße Geiselhöring.
In der Sitzung wurden Zahlen aus einem Verkehrsgutachten von 2016 präsentiert. Sie sollen belegen, dass Haindling-Nord die größte Entlastung für Geiselhöring, Hirschling und Hainsbach bringen würde.
Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2026.
Innerhalb eines Jahrzehnts verändern sich Verkehrsströme, Unternehmen, Wohngebiete, Arbeitswege und das Mobilitätsverhalten. Betriebe entstehen oder verschwinden, Pendlerbewegungen verschieben sich und neue Straßenverbindungen beeinflussen bestehende Routen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Ludwig Kerscher stellte deshalb zu Recht die Frage, warum bei einem Projekt mit möglichen Kosten von rund 50 Millionen Euro keine aktuellen Verkehrszahlen erhoben werden.
Wer bereit ist, einen zweistelligen Millionenbetrag auszugeben, muss auch bereit sein, aktuelle und unabhängige Verkehrsdaten erheben zu lassen. Eine neue Verkehrszählung wäre im Verhältnis zu den Gesamtkosten ein überschaubarer Aufwand.
Ein zehn Jahre altes Gutachten darf nicht zum Freifahrtschein für einen Eingriff werden, der Landschaft, Eigentum und Verkehrswege über Jahrzehnte verändert.
Auch die genannte Zahl von rund 7.200 Fahrzeugen täglich am Stadtplatz muss nachvollziehbar eingeordnet werden. Entscheidend ist nicht nur, wie viele Fahrzeuge heute durch das Zentrum fahren. Entscheidend ist, wie viele davon durch Haindling-Nord tatsächlich verschwinden würden und auf welche Straßen und Ortsteile sich der übrige Verkehr verlagert.
Drei Millionen Euro sind kein Argument für weitere Millionen
Lichtinger verwies laut Zeitungsbericht darauf, dass die Stadt bereits rund drei Millionen Euro in die ersten beiden Bauabschnitte von Sallach bis zum Kreisverkehr Haindling investiert habe.
Doch bereits ausgegebenes Geld macht den nächsten Bauabschnitt nicht automatisch richtig.
Die vorhandenen Bauabschnitte verschwinden nicht, wenn Haindling-Nord nicht umgesetzt wird. Sie bleiben bestehen und können weiterhin genutzt werden.
Das Argument, man habe bereits so viel investiert, ist politisch gefährlich. Nach dieser Logik könnte eine Planung niemals mehr überprüft oder korrigiert werden – selbst dann nicht, wenn sich Kosten, Datengrundlage, Widerstand oder politische Mehrheiten verändern.
Drei Prozent Durchfahrer – doch Gewerbetreibende protestieren
Der Bürgermeister verwies außerdem auf eine Befragung, nach der lediglich drei Prozent der Kunden der Innenstadtgeschäfte sogenannte Durchfahrer seien.
Daraus wurde abgeleitet, dass die Umgehungsstraße dem innerstädtischen Gewerbe nicht schade und eine Entlastung des Stadtplatzes sogar zu einer Belebung führen könne.
Doch bei dieser Zahl bleiben wesentliche Fragen offen: Wann fand die Befragung statt? Wie viele Betriebe und Kunden wurden einbezogen? Wie wurde ein Durchfahrer definiert? Wurden spontane Einkäufe berücksichtigt? Und sind die Ergebnisse heute noch aktuell?
Gleichzeitig haben sich nach den uns vorliegenden Informationen Gewerbetreibende mit einer Unterschriftenliste gegen die geplante Umgehungsstraße ausgesprochen.
Dieses Signal darf nicht mit einer einzelnen Prozentzahl beiseitegeschoben werden.
Wenn diejenigen, die täglich in der Innenstadt arbeiten, Kunden bedienen, Mitarbeiter beschäftigen und das wirtschaftliche Risiko tragen, vor negativen Folgen warnen, verdienen ihre Argumente eine ernsthafte Prüfung.
Wer behauptet, die Umgehungsstraße werde die Innenstadt beleben, muss dafür aktuelle und nachvollziehbare Belege liefern. Eine nicht näher erklärte Drei-Prozent-Zahl genügt dafür nicht.
Ein „brutaler Eingriff“ in privates Eigentum
Selbst Bastian Wufka vom Staatlichen Bauamt räumte laut Zeitungsbericht ein, die Straße sei ein „brutaler Eingriff in privates Eigentum“.
Deutlicher lässt sich die Tragweite des Vorhabens kaum beschreiben.
Für die betroffenen Grundstückseigentümer ist die Trasse kein abstrakter Strich auf einem Plan. Sie betrifft Felder, Grundstücke, Betriebe und möglicherweise über Generationen gewachsene Lebensgrundlagen.
Dass Betroffene im Planfeststellungsverfahren Einwendungen vorbringen können, ist rechtsstaatlich selbstverständlich. Es ersetzt aber keine politische Verantwortung.
Ein Einwand darf nicht nur entgegengenommen, registriert und abgearbeitet werden. Er muss ernsthaft geprüft und gegen den behaupteten Nutzen des Projekts abgewogen werden.
Wenn selbst das Staatliche Bauamt von einem brutalen Eingriff spricht, darf die politische Antwort nicht allein lauten: Das Verfahren läuft bereits, also wird weitergemacht.
Die gesamte AfD/FG-Fraktion trug die Entscheidung mit
Auch die öffentliche Darstellung der Mehrheitsverhältnisse muss korrigiert werden.
Die Entscheidung wurde nicht lediglich von einem einzelnen AfD-Stadtrat unterstützt. Die gesamte gemeinsame Fraktion AfD/FG trug das Vorgehen mit. Dazu gehören ausdrücklich auch die Vertreter von Friedliches Geiselhöring.
Ohne diese Stimmen wäre das Ergebnis in dieser Form nicht zustande gekommen.
Es handelte sich um eine fraktionsübergreifende Mehrheit aus Freien Wählern, SPD, AfD/FG und weiteren Stadträten.
Wer über die Sitzung berichtet, sollte diese Beteiligung vollständig darstellen. Friedliches Geiselhöring praktisch aus der Berichterstattung verschwinden zu lassen, obwohl seine Stadträte die Entscheidung geschlossen mitgetragen haben, vermittelt ein unvollständiges Bild der tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse.
Geiselhöring zeigt, dass Bürgerbeteiligung möglich ist
Der volle Sitzungssaal, die kritischen Stimmen und die Unterschriften der Gewerbetreibenden zeigen etwas Positives:
Bürger können sich zusammenschließen, öffentlich widersprechen und politischen Druck aufbauen. Genau davon lebt eine kommunale Demokratie.
Dieses Engagement darf jedoch nicht erst dann ernst genommen werden, wenn sämtliche Planungen abgeschlossen, Fristen abgelaufen und staatliche Verfahren kaum noch zu beeinflussen sind.
Bürgerbeteiligung muss stattfinden, solange Entscheidungen tatsächlich offen sind.
Wer die Menschen erst dann anhört, wenn ihre Stellungnahme angeblich keinen Einfluss mehr hat, verwechselt Beteiligung mit nachträglicher Information.
Verkehrslösung oder Prestigeprojekt?
Je hartnäckiger an Haindling-Nord festgehalten wird, desto stärker drängt sich eine unangenehme Frage auf:
Seit mehr als 70 Jahren wird über eine Umgehung diskutiert. Frühere Stadträte haben zugestimmt, Millionen wurden investiert, Gutachten erstellt und umfangreiche Verfahren eingeleitet.
Doch eine lange Planung ist kein Beweis für eine richtige Planung.
Auch investiertes Geld, geleistete Arbeit und frühere Mehrheiten verleihen niemandem einen Anspruch darauf, dass ein Projekt am Ende unbedingt verwirklicht werden muss.
Eine Umgehungsstraße darf kein politisches Denkmal werden, das gegen die heutige Stadtratsmehrheit, gegen betroffene Eigentümer und gegen wachsenden Widerstand aus der Bürgerschaft durchgesetzt wird.
Der Bürgermeister muss das Ergebnis nicht begrüßen. Aber er muss es politisch ernst nehmen.
Der Stadtrat hat gesprochen
Das Ergebnis vom 16. Juli war eindeutig:
Nun muss transparent erklärt werden, welche politischen und rechtlichen Folgen die Abstimmung hat, wann die maßgeblichen Fristen abliefen, welche Stellungnahmen die Stadt abgegeben hat und welche Entscheidungen tatsächlich noch beeinflusst werden können.
Vor allem muss geklärt werden, warum eine Sondersitzung abgehalten wurde, wenn die Haltung der Stadt nach den anschließenden Aussagen angeblich ohnehin keinen Einfluss mehr auf das Verfahren haben kann.
Der Stadtrat darf nicht zur Kulisse eines längst festgelegten Ablaufs werden.
Eine Umgehungsstraße kann Verkehrsströme umleiten.
Die Demokratie darf sie nicht umfahren.
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