Geschäftsordnung

Abge­lehntDer Antrag sieht vor, die bis­he­ri­ge Geschäfts­ord­nung des Stadt­ra­tes Gei­sel­hö­ring zunächst vor­läu­fig bei­zu­be­hal­ten und die Beschluss­fas­sung über eine neue Geschäfts­ord­nung frü­he­stens vier Wochen nach der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung zu behan­deln.