Stadtratssitzung vom 12. Oktober 2026: AfD/Friedliches Geiselhöring kritisiert die Ablehnung konkreter Bürgerbeteiligung, mangelnde Transparenz und zusätzliche Belastungen für Familien.
13 Zuhörerinnen und Zuhörer verfolgten den öffentlichen Teil der Geiselhöringer Stadtratssitzung am 12. Oktober. Unter ihnen waren Mütter, deren Familien die Entscheidungen über die Kinderbetreuungsgebühren unmittelbar betreffen. Die Sitzung bot reichlich Anlass für Diskussionen: über steigende Belastungen, den Umgang mit Bürgeranliegen und die Frage, wie ernst es der Stadtrat mit Bürgernähe und Transparenz tatsächlich meint.
Für AfD/Friedliches Geiselhöring ist das Ergebnis dieser Sitzung ein politisches Armutszeugnis. Ein auf ein Jahr begrenztes Bürgerforum wurde abgelehnt. Ebenso scheiterte der Antrag, Gründe für nichtöffentliche Beratungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Gleichzeitig mussten verspätete Sitzungsunterlagen und offene Anliegen erneut angesprochen werden. Manfred Fuß sieht darin ein grundlegendes Problem der Prioritäten: Von Bürgernähe und Transparenz zu sprechen, reicht nicht. Beides muss bei den Entscheidungen des Stadtrats erkennbar werden.
Bürgerforum: Die Beratung war kein Erfolg für die Bürger
Mit dem Antrag „Stadtrat hört zu“ wollte AfD/Friedliches Geiselhöring einen einfachen, geregelten Zugang zum gesamten Stadtrat schaffen. Bürger sollten zu Beginn einer Sitzung allgemeine kommunale Anliegen vortragen können. Private Einzelangelegenheiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten und persönliche Rechtsprobleme waren ausdrücklich ausgeschlossen. Das Vorhaben sollte zunächst ein Jahr lang erprobt werden.
Der Antrag war nach der Ablehnung einer früheren Fassung genauer ausgearbeitet worden. Manfred Fuß hatte dabei auch Anregungen von Stadträten aufgegriffen, die eine Konkretisierung des Vorschlags gewünscht hatten.
Trotzdem stand zunächst die Frage im Raum, ob der überarbeitete Antrag überhaupt erneut behandelt werden sollte. Erst eine Abstimmung machte die inhaltliche Beratung möglich.
Die Bürger erhalten damit weiterhin keine zusätzliche Gelegenheit, ihre Anliegen in diesem geregelten Rahmen unmittelbar an den gesamten Stadtrat zu richten.
Erst Ja zur Beratung, dann Nein zur Bürgerbeteiligung
Stefan Singer (2. Bürgermeister, Freie Wähler) stimmte zunächst dafür, den Antrag zu behandeln. Bei der entscheidenden Abstimmung vergewisserte er sich nochmals, ob jetzt genau über diesen Antrag entschieden werde. Nachdem dies bestätigt worden war, sprach er sich dagegen aus.
Wer daraus einen Erfolg für unseren Antrag machen wollte, würde am entscheidenden Punkt vorbeireden. Es gab eine Mehrheit dafür, überhaupt zu diskutieren. Eine Mehrheit für das Bürgerforum kam anschließend nicht zustande. Das Ergebnis für die Bürger lautet deshalb: abgelehnt.
Gerade von einem Zweiten Bürgermeister erwarten wir mehr. Zur Abstimmung stand ein begrenzter Versuch mit klaren Regeln. Ein Jahr hätte genügt, um Erfahrungen zu sammeln, Probleme zu erkennen und die Ausgestaltung zu verbessern. Statt diese Möglichkeit zu eröffnen, trug Singer mit seinem Nein zur Ablehnung bei.
Manfred Fuß kritisiert, dass Vorschläge nach ihrem Nutzen für die Stadt beurteilt werden müssen. Sein Eindruck, bei dieser Entscheidung könnten taktische oder parteipolitische Überlegungen mitgespielt haben, ist eine politische Einschätzung. Fest steht das Ergebnis: Das Bürgerforum wurde verhindert.
Bürgeranträge brauchen Antworten
Unterstützung erhielt die Grundidee von Dr. Giegelberger von den Freien Wählern. Er verwies auf ein Beispiel aus Passau. Manfred Fuß begrüßt besonders den damit verbundenen Grundgedanken: Der Kontakt zwischen Bürgern und gewählten Vertretern muss während der gesamten Amtsperiode bestehen.
Aus der CSU wurde auf bereits vorhandene Möglichkeiten verwiesen: persönliche Gespräche mit dem Bürgermeister oder Stadträten, Bürgerversammlungen und schriftliche Anträge.
Norman Faßhauer griff daraufhin einen konkreten Vorgang auf: Was war aus dem Bürgerantrag aus der Bürgerversammlung 2025 geworden? Manfred Fuß fragte ebenfalls nach: Wann und wo wurde dieser behandelt? Wo ist der entsprechende Beschluss, und wann wurden die Antragsteller über das Ergebnis informiert?
Der Bürgermeister erklärte, der Antrag sei behandelt worden. Eine konkrete Auskunft zu Zeitpunkt, Beschluss und Rückmeldung konnte in der Sitzung jedoch nicht gegeben werden.
Unsere Anträge und Anliegen aus der Bürgerversammlung 2025
Die Bürgerversammlung fand am 25. September 2025 in Sallach statt. Damals brachten unsere Vertreter ihre Anliegen noch als Bürger ein. Auf unserer Website sind insbesondere diese Antragsthemen dokumentiert:
- Sozialer Wohnungsbau und Mehrgenerationenprojekt „Jung & Alt“: Bezahlbares Wohnen für unterschiedliche Generationen, Nutzung bestehender Leerstände und Prüfung von Fördermöglichkeiten. Als möglicher Bezugspunkt wurde das Schleusinger Anwesen genannt.
Zum dokumentierten Antragsthema „Jung & Alt“ - Kommunale Verkehrsüberwachung beziehungsweise Parküberwachung: Prüfung eines Austritts beziehungsweise einer Änderung der bisherigen Praxis, ihrer Kosten und ihres Nutzens.
Zum dokumentierten Antragsthema Verkehrsüberwachung
Unser damaliger Bericht nennt darüber hinaus folgende Fragen und Anliegen:
- Aufklärung zum Rückbau der Bürger-Photovoltaikanlage auf der Labertalhalle;
- Informationen zu Windkraftplanung, Standorten und Bürgerbeteiligung;
- Sachstand zum Radweg Hainsbach sowie Fragen zu Zuständigkeiten und Sicherheit;
- frühzeitige Information zur geplanten Asylunterkunft am Bahnhof;
- öffentliche Würdigung des Sponsorings für ein Feuerwehrfahrzeug;
- bessere Verständlichkeit der Publikumsfragen durch geeignete Mikrofontechnik.
Zum Bericht über die Bürgerversammlung 2025
Antrag und Nachfrage sind unterschiedliche Dinge. Bei beiden muss für die Bürger nachvollziehbar sein, was aus ihrem Anliegen wird. Die Aufzählung zeigt, worum es damals konkret ging; sie behauptet nicht, dass sämtliche Punkte bis heute unbeantwortet geblieben sind.
Auch beim Schleusinger Anwesen und beim Eisweiher kritisierte AfD/Friedliches Geiselhöring fehlende beziehungsweise nicht nachvollziehbare Rückmeldungen. Ob ein Anliegen intern bearbeitet wurde, hilft dem Antragsteller wenig, wenn er nicht erfährt, was daraus geworden ist.
Genau darin sieht Fuß ein wesentliches Argument für das Bürgerforum: Ein Anliegen würde öffentlich vor dem gesamten Gremium vorgetragen. Der gesamte Stadtrat wüsste davon. Wer auf bestehende Beteiligungswege verweist, muss deshalb auch dafür sorgen, dass diese Wege zu erkennbaren Antworten führen. Bürgeranträge sind kein Argument gegen ein Bürgerforum, wenn bei einem konkreten Antrag nicht einmal in der öffentlichen Sitzung klar benannt werden kann, wann und wie er behandelt wurde.
Vier Stunden für eine verantwortungsvolle Vorbereitung?
Eine Beschlussvorlage wurde erst etwa vier Stunden vor Sitzungsbeginn bereitgestellt. Manfred Fuß rügte diesen Vorgang und stellte einen Geschäftsordnungsantrag.
Ehrenamtliche Stadträte tragen Verantwortung für ihre Entscheidungen. Viele gehen zugleich einem Hauptberuf nach. Sie müssen Unterlagen lesen, Zahlen prüfen und Fragen vorbereiten können. Wesentliche Informationen erst wenige Stunden vor einer Sitzung bereitzustellen, erschwert eine gewissenhafte Mandatsausübung erheblich.
Für Fuß geht es dabei um Organisation und verlässliche Abläufe. Weil solche verspäteten Bereitstellungen aus seiner Sicht inzwischen wiederholt vorkommen, müssen die Ursachen geklärt werden.
Auch die bereits im Juli eingebrachten Themen zur Organisationsstruktur der Verwaltung sowie zur Mitarbeiterzufriedenheit beziehungsweise zur Einbindung des Personalrats sind weiterhin offen oder nicht abschließend behandelt. Eine spätere Befassung wurde angekündigt.
AfD/Friedliches Geiselhöring erwartet nachvollziehbare Bearbeitungsstände. Fuß stellt zudem die Frage, ob Zuständigkeiten, Entscheidungswege und Koordination innerhalb der Verwaltung ausreichend geregelt sind. Einen ursächlichen Zusammenhang mit einer möglicherweise entfallenen Geschäftsleiterfunktion behauptet er nicht. Er fordert, die Organisation sachlich zu untersuchen.
Den erheblichen Beratungsaufwand bei zusätzlichen Zuschauerplätzen hält er im Verhältnis dazu für schwer nachvollziehbar. Bereits in der vorherigen Sitzung hatte er kritisiert, dass ein Nachtragshaushalt aus seiner Sicht zunächst im Finanzausschuss hätte beraten werden müssen. Für ihn ist das auch eine Frage der richtigen Prioritäten.
Transparenzantrag abgelehnt
AfD/Friedliches Geiselhöring beantragte außerdem, bei nichtöffentlich behandelten Tagesordnungspunkten kurz zu dokumentieren, weshalb die Nichtöffentlichkeit erforderlich ist. Der Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Dabei sollten schutzwürdige Informationen selbstverständlich geschützt bleiben. Nachvollziehbar werden sollte, welcher Grund die nichtöffentliche Behandlung rechtfertigt. Eine solche Dokumentation würde zugleich erleichtern, später zu prüfen, ob dieser Grund noch besteht.
Manfred Fuß bewertet die Ablehnung entsprechend kritisch: Transparenz zeigt sich bei konkreten Entscheidungen. Für AfD/Friedliches Geiselhöring ist es nicht hinnehmbar, Offenheit zu versprechen und dann selbst eine kurze, nachvollziehbare Begründung für nichtöffentliche Beratungen abzulehnen. Wer diesen Antrag zurückweist, muss erklären, weshalb bereits die Dokumentation eines Geheimhaltungsgrundes zu viel verlangt sein soll.
Beim Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes soll nun geprüft werden, welche Teile geschützt bleiben müssen und welche öffentlich behandelt werden können. Auch die Freien Wähler unterstützten eine entsprechende Prüfung. Damit ist noch nichts veröffentlicht. Entscheidend wird sein, dass die Prüfung zu einem nachvollziehbaren Ergebnis führt und öffentlich behandelbare Inhalte tatsächlich zugänglich werden.
Kita-Gebühren: Erst nachvollziehbar rechnen, dann Familien belasten
Bei den Kinderbetreuungsgebühren kritisierte Norman Faßhauer, Fraktionsvorsitzender von AfD/Friedliches Geiselhöring, sowohl die zusätzliche Belastung als auch den Zeitdruck bei der Entscheidung. Er und sein Fraktionskollege lehnten die Erhöhung ab.
Faßhauer unterschied ausdrücklich zwischen Kindergarten und Kinderkrippe. Der Wegfall des bisherigen 100-Euro-Zuschusses für Kindergartenkinder liefert aus seiner Sicht keine ausreichende Begründung für eine entsprechende Erhöhung auch bei der Krippe. Er stellte dort einer Erhöhung um rund 40 Euro eine Basiswertanpassung von ungefähr 16 Euro gegenüber.
AfD/Friedliches Geiselhöring hätte eine frühere Vorbereitung und eine erneute Beratung im Finanzausschuss erwartet. Die Familien müssen wissen, welche Kosten tatsächlich entstehen, welche Förderung ankommt und welche Lücke anschließend noch bleibt.
Zur Prüfung gehört auch der bereits im Juni gestellte SPD-Antrag zum Passauer Zuschussmodell für Kindergartengebühren. Dieser Ansatz soll weiterbearbeitet und spätestens im Februar erneut aufgegriffen werden. Dieses Gebührenmodell ist vom zuvor erwähnten Bürgerforum nach Passauer Vorbild zu unterscheiden: Es handelt sich um zwei eigenständige Themen.
Was Familien bisher zahlen – und was künftig auf sie zukommt
Die Stadt Geiselhöring veröffentlicht für den Kindergarten bislang Gebühren zwischen 119 und 209 Euro monatlich. Bei anspruchsberechtigten Kindergartenkindern werden davon bis Ende 2026 jeweils 100 Euro Beitragszuschuss abgezogen. Für die Eltern verbleiben damit 19 bis 109 Euro. Ab Januar 2027 sieht die veröffentlichte Planung eine Mehrbelastung von 60 Euro monatlich gegenüber diesem bisherigen Elternanteil vor. Daraus ergeben sich folgende Vergleichswerte.
Bisherige Gebühren,
städtische Erläuterung zur Änderung
| Tägliche Buchungszeit im Kindergarten | Elternanteil bisher, nach 100 Euro Zuschuss | Ab Januar 2027: rechnerisch nach veröffentlichter Planung | Mehr pro Monat |
|---|---|---|---|
| 3–4 Stunden | 19 € | 79 € | 60 € |
| 4–5 Stunden | 34 € | 94 € | 60 € |
| 5–6 Stunden | 49 € | 109 € | 60 € |
| 6–7 Stunden | 64 € | 124 € | 60 € |
| 7–8 Stunden | 79 € | 139 € | 60 € |
| 8–9 Stunden | 94 € | 154 € | 60 € |
| 9–10 Stunden | 109 € | 169 € | 60 € |
Monatliche Betreuungsbeiträge für ein Kindergartenkind mit bisherigem Anspruch auf den 100-Euro-Zuschuss, ohne Geschwisterermäßigung, Essen, sonstige Zusatzkosten, individuelle Gebührenübernahmen und steuerliche Entlastung. Die Zukunftswerte sind aus der veröffentlichten Mehrbelastung berechnet; die endgültige dritte Änderungssatzung ist vor Veröffentlichung der Tabelle noch abzugleichen. Stand der Recherche: 15. Oktober 2026.
Bei der Krippe nennt die Stadt eine Mehrbelastung von 40 Euro monatlich. Für sechs bis sieben Stunden ergibt das ausgehend von 234 Euro einen neuen regulären Beitrag von 274 Euro. Individuelle Zuschüsse sind dabei noch nicht abgezogen. Insbesondere darf Krippengeld nicht pauschal für alle Kinder angesetzt werden: Nach Auskunft des ZBFS ist es für ab dem 1. Januar 2025 geborene Kinder nicht mehr vorgesehen.
Gebühren der Stadt,
ZBFS zum Krippengeld
Passauer Förderprinzip: Wer würde bei gleichem Ausgangstarif profitieren?
Für das Passauer Zuschussmodell für Kindergartengebühren werden ab September 2027 grundsätzlich 100 Euro Kindergarten-Zuschuss unter einer Einkommensgrenze von 70.000 Euro und 25 Euro darüber berichtet. Die genaue Einkommensdefinition und die Regelungen für weitere Kinder müssen anhand der amtlichen Ausgestaltung geprüft werden. Deshalb verwenden wir hier nur einen einfachen Fall mit einem Kindergartenkind.
Bericht der Passauer Neuen Presse vom 7. Oktober 2026
Die folgende Grafik zeigt eine Vergleichsrechnung mit dem bisherigen Geiselhöringer Ausgangstarif von 164 Euro für sechs bis sieben Stunden Betreuung. Sie zeigt keine tatsächliche Passauer Gebühr und keinen bereits beschlossenen Geiselhöringer Alternativtarif.

Ein Kindergartenkind, sechs bis sieben Stunden tägliche Betreuung. Die Grafik enthält die Rechenwege, Voraussetzungen und Quellen.
Grafik in voller Auflösung öffnen.
Vom gleichen Ausgangstarif von 164 Euro werden für das Modell entweder 100 oder 25 Euro abgezogen. Diese Beträge werden ausdrücklich nicht zusätzlich vom bereits berechneten Geiselhöringer Planungswert von 124 Euro abgezogen. Der unterschiedliche zeitliche Beginn der Modelle ist in der Grafik erläutert.
Das Ergebnis ist für die Bewertung entscheidend: Unterhalb der Grenze wäre eine erwerbstätige Familie in diesem Szenario gegenüber der Geiselhöringer Planung um 60 Euro monatlich entlastet. Oberhalb der Grenze müsste sie dagegen 15 Euro mehr zahlen als nach der Geiselhöringer Planung. Eine pauschale Aussage, das Passauer Modell sei für alle Familien günstiger, wäre deshalb falsch.
Bei einem unmittelbaren Sprung von 100 auf 25 Euro Zuschuss gingen an der Einkommensgrenze 75 Euro monatlich verloren. Das entspricht 900 Euro über zwölf Monate. Ob Übergangs- oder andere Regeln diesen Effekt abmildern, muss vor einer Übernahme geklärt werden. Zusätzliche Erwerbsarbeit darf nicht dazu führen, dass eine Familie durch den Verlust von Förderung finanziell schlechter dasteht.
Gesetzliche Gebührenübernahme ist vom Passauer Modell zu trennen
Die vollständige Übernahme von Betreuungsbeiträgen für bestimmte Leistungsbezieher besteht bereits unabhängig vom Passauer Modell. Dazu gehören auf Antrag insbesondere Familien mit Bürgergeld, bestimmten Sozialhilfeleistungen, Leistungen nach §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Auch erwerbstätige Familien können darunterfallen. Ein geringes Einkommen belegt keine Arbeitsunwilligkeit.
§ 90 Absatz 4 SGB VIII,
Erläuterung der Stadt Passau
Eine bereits vollständig übernommene Betreuungsgebühr lässt sich durch das Passauer Modell für die Familie nicht nochmals unter null senken. Aus dieser Vergleichsrechnung ergibt sich deshalb keine zusätzliche Sonderbegünstigung von Asylleistungsbeziehern. Die Kosten bleiben allerdings öffentlich zu finanzieren. Wer welchen Anteil trägt und wie sich die Gesamtkosten verändern, lässt sich ohne kommunale Finanzierungsdaten nicht beziffern. Die Zuschüsse sind nicht als zusätzliches frei verfügbares Geld neben einer bereits vollständig bezahlten Gebühr zu verstehen.
Für AfD/Friedliches Geiselhöring muss die Prüfung deshalb drei Fragen beantworten: Wie werden erwerbstätige Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen entlastet? Bleibt zusätzliche Arbeit finanziell attraktiv? Und wie werden Entlastung und Verwaltungsaufwand finanziert? Ohne diese Antworten ist das Passauer Modell keine fertige Lösung für Geiselhöring.
Die Belastung trifft den Alltag der Familien
Für eine betroffene Mutter steht eine zusätzliche Belastung von 60 Euro im Raum. Sie kritisiert besonders die Änderung zum 1. Januar innerhalb des laufenden Kindergartenjahres. Familien können zusätzliche Betreuungskosten nicht einfach durch entsprechende Gehaltserhöhungen auffangen. Sie brauchen verlässliche und planbare Ausgaben.
Eine Staffelung nach Einkommen und Kinderzahl hält sie grundsätzlich für sinnvoller als eine pauschale Mehrbelastung. Zugleich äußert sie Unverständnis darüber, dass die unterschiedliche Situation von Kindergarten und Krippe aus ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Enttäuscht zeigt sie sich auch über die geringe Beteiligung anderer Eltern. Trotz Hinweisen in drei Kindergartengruppen waren nach ihrer Wahrnehmung nur vier Eltern anwesend.
Während der Kita-Debatte versuchten Mütter, leise Gedanken aus dem Zuschauerbereich einzubringen. Manfred Fuß sieht darin einen klaren Hinweis auf Gesprächsbedarf. Ein geregeltes Bürgerforum hätte dafür einen geordneten Rahmen bieten können. Gerade diese Sitzung zeigte damit aus seiner Sicht, weshalb der Antrag sinnvoll gewesen wäre.
Verantwortung während der gesamten Amtszeit
Manfred Fuß’ Bewertung der Sitzung fällt deutlich aus: Bürgernähe wird betont, ein begrenztes Bürgerforum aber abgelehnt. Transparenz wird eingefordert, eine nachvollziehbare Dokumentation der Gründe nichtöffentlicher Beratung jedoch zurückgewiesen. Von ehrenamtlichen Stadträten werden verantwortungsvolle Entscheidungen erwartet, während wesentliche Unterlagen teilweise erst wenige Stunden vor der Sitzung vorliegen.
„Ein kommunales Mandat bedeutet für mich Verantwortung – während der gesamten Amtszeit“, erklärt Fuß.
Für AfD/Friedliches Geiselhöring gehört dazu, Bürgeranliegen ernst zu nehmen, Antworten nachvollziehbar zu machen und Vorschläge nach ihrem Nutzen für die Stadt zu beurteilen.
Die erste Mehrheit zur Behandlung des Bürgerforums ist deshalb kein Anlass zur Selbstzufriedenheit. Die Umsetzung wurde verhindert. Stefan Singers Nein zur konkreten Erprobung bewerten wir als politischen Schachzug zulasten der Bürgerbeteiligung. Wer Bürgernähe verspricht und bei einem klar geregelten Pilotprojekt die Zustimmung verweigert, muss sich diese Kritik gefallen lassen.
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