Drei Anträge zur öffentlichen Behandlung wichtiger Planungsschritte rund um die Kläranlage Geiselhöring. Ziel war eine transparente Information der Bürgerinnen und Bürger.
Ergebnis: Die Anträge wurden zur Beratung eingereicht. Nach Angaben der Antragsteller wurden die Anträge im Zusammenhang mit der Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 26.05.2026 behandelt.
Öffentliche Behandlung der Kläranlagenplanung im Stadtrat Geiselhöring
Die AfD/FG-Fraktion hat zur 2. Stadtratssitzung am 26.05.2026 drei Anträge zur Tagesordnung eingereicht. Ziel der Anträge war es, mehrere Tagesordnungspunkte zur geplanten Ertüchtigung der Kläranlage aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben.
Betroffen waren die Themen „Bericht über Vorplanung und Einsparpotentiale“, „Freigabe der Vorplanung“ sowie die „Beauftragung weiterer Leistungsstufen der Planungsbüros“. Nach Auffassung der Antragsteller handelt es sich dabei um Angelegenheiten der kommunalen Infrastruktur, die ein erhebliches öffentliches Interesse betreffen.
Transparenz bei kommunalen Großprojekten
Mit den Anträgen sollte geprüft werden, ob die betreffenden Beratungen öffentlich durchgeführt werden können. Die Antragsteller führten aus, dass nach ihrer Einschätzung keine ausreichenden Gründe für eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil erkennbar seien. Insbesondere wurden keine datenschutzrechtlichen oder sonstigen Belange gesehen, die zwingend eine Nichtöffentlichkeit erforderlich machen würden.
Die Kläranlage stellt einen wesentlichen Bestandteil der kommunalen Infrastruktur dar. Entscheidungen über Planungsschritte, mögliche Einsparpotentiale sowie die weitere Projektentwicklung können langfristige Auswirkungen auf die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger haben.
Information der Öffentlichkeit
Nach Ansicht der Antragsteller sollte die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die geplanten Maßnahmen informiert werden. Durch eine öffentliche Beratung könnten Entscheidungsgrundlagen, Planungsstände und mögliche Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger transparenter dargestellt werden.
Die drei Anträge verfolgten daher das Ziel, die Beratungen zur Kläranlagenertüchtigung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und die Informationen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Anliegen der Antragsteller
Mit den Anträgen sollte eine offene Diskussion über die zukünftige Entwicklung der Kläranlage ermöglicht werden. Die Antragsteller sehen bei Infrastrukturprojekten von besonderer Bedeutung grundsätzlich einen hohen Informationsbedarf der Öffentlichkeit und sprechen sich für eine möglichst transparente Behandlung entsprechender Themen aus.
“ ‘
