Abge­lehnt
Abge­lehnt Ein­ge­reicht: 20.05.2026 Sit­zung: 26.05.2026

Drei Anträ­ge zur öffent­li­chen Behand­lung wich­ti­ger Pla­nungs­schrit­te rund um die Klär­an­la­ge Gei­sel­hö­ring. Ziel war eine trans­pa­ren­te Infor­ma­ti­on der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger.

Ergeb­nis: Die Anträ­ge wur­den zur Bera­tung ein­ge­reicht. Nach Anga­ben der Antrag­stel­ler wur­den die Anträ­ge im Zusam­men­hang mit der Tages­ord­nung der Stadt­rats­sit­zung vom 26.05.2026 behan­delt.

Öffentliche Behandlung der Kläranlagenplanung im Stadtrat Geiselhöring

Die AfD/FG-Frak­ti­on hat zur 2. Stadt­rats­sit­zung am 26.05.2026 drei Anträ­ge zur Tages­ord­nung ein­ge­reicht. Ziel der Anträ­ge war es, meh­re­re Tages­ord­nungs­punk­te zur geplan­ten Ertüch­ti­gung der Klär­an­la­ge aus dem nicht­öf­fent­li­chen Teil in den öffent­li­chen Teil der Sit­zung zu ver­schie­ben.

Betrof­fen waren die The­men „Bericht über Vor­pla­nung und Ein­spar­po­ten­tia­le“, „Frei­ga­be der Vor­pla­nung“ sowie die „Beauf­tra­gung wei­te­rer Lei­stungs­stu­fen der Pla­nungs­bü­ros“. Nach Auf­fas­sung der Antrag­stel­ler han­delt es sich dabei um Ange­le­gen­hei­ten der kom­mu­na­len Infra­struk­tur, die ein erheb­li­ches öffent­li­ches Inter­es­se betref­fen.

Transparenz bei kommunalen Großprojekten

Mit den Anträ­gen soll­te geprüft wer­den, ob die betref­fen­den Bera­tun­gen öffent­lich durch­ge­führt wer­den kön­nen. Die Antrag­stel­ler führ­ten aus, dass nach ihrer Ein­schät­zung kei­ne aus­rei­chen­den Grün­de für eine Behand­lung im nicht­öf­fent­li­chen Teil erkenn­bar sei­en. Ins­be­son­de­re wur­den kei­ne daten­schutz­recht­li­chen oder son­sti­gen Belan­ge gese­hen, die zwin­gend eine Nicht­öf­fent­lich­keit erfor­der­lich machen wür­den.

Die Klär­an­la­ge stellt einen wesent­li­chen Bestand­teil der kom­mu­na­len Infra­struk­tur dar. Ent­schei­dun­gen über Pla­nungs­schrit­te, mög­li­che Ein­spar­po­ten­tia­le sowie die wei­te­re Pro­jekt­ent­wick­lung kön­nen lang­fri­sti­ge Aus­wir­kun­gen auf die Stadt und ihre Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben.

Information der Öffentlichkeit

Nach Ansicht der Antrag­stel­ler soll­te die Öffent­lich­keit mög­lichst früh­zei­tig über die geplan­ten Maß­nah­men infor­miert wer­den. Durch eine öffent­li­che Bera­tung könn­ten Ent­schei­dungs­grund­la­gen, Pla­nungs­stän­de und mög­li­che Aus­wir­kun­gen für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger trans­pa­ren­ter dar­ge­stellt wer­den.

Die drei Anträ­ge ver­folg­ten daher das Ziel, die Bera­tun­gen zur Klär­an­la­gen­er­tüch­ti­gung im öffent­li­chen Teil der Sit­zung zu behan­deln und die Infor­ma­tio­nen einer brei­te­ren Öffent­lich­keit zugäng­lich zu machen.

Anliegen der Antragsteller

Mit den Anträ­gen soll­te eine offe­ne Dis­kus­si­on über die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung der Klär­an­la­ge ermög­licht wer­den. Die Antrag­stel­ler sehen bei Infra­struk­tur­pro­jek­ten von beson­de­rer Bedeu­tung grund­sätz­lich einen hohen Infor­ma­ti­ons­be­darf der Öffent­lich­keit und spre­chen sich für eine mög­lichst trans­pa­ren­te Behand­lung ent­spre­chen­der The­men aus.

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