Ein­ge­reicht
Ein­ge­reicht Ein­ge­reicht: 20.05.2026 Sit­zung: 26.05.2026

Prü­fung, ob künf­tig erzeug­ter Strom aus PV-Frei­flä­chen­an­la­gen teil­wei­se direkt an städ­ti­sche Lie­gen­schaf­ten gelie­fert wer­den kann, um regio­na­le Wert­schöp­fung und kom­mu­na­le Vor­tei­le zu stär­ken.

Ergeb­nis: Nach bis­he­ri­gem Kennt­nis­stand erfolg­te in der Sit­zung kei­ne Abstim­mung über den Antrag. Der wei­te­re Ver­fah­rens­stand ist der­zeit zu klä­ren.

Prüfung regionaler Wertschöpfung bei PV-Freiflächenanlagen

Mit dem vor­lie­gen­den Antrag soll geprüft wer­den, ob künf­tig bei Frei­flä­chen-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen im Stadt­ge­biet Gei­sel­hö­ring Mög­lich­kei­ten bestehen, einen Teil des erzeug­ten Stroms direkt an städ­ti­sche Lie­gen­schaf­ten zu lie­fern. Ziel des Antrags ist es, die regio­na­le Wert­schöp­fung zu stär­ken und mög­li­che Vor­tei­le für die Kom­mu­ne sowie die ört­li­che Ener­gie­ver­sor­gung früh­zei­tig zu unter­su­chen.

Die zuneh­men­de Errich­tung von Frei­flä­chen­an­la­gen führt dazu, dass gro­ße Men­gen elek­tri­scher Ener­gie in unmit­tel­ba­rer Nähe der Stadt erzeugt wer­den. Der Antrag ver­folgt daher den Ansatz, bereits im Rah­men der Pro­jekt­pla­nung zu prü­fen, ob tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Mög­lich­kei­ten bestehen, einen Teil die­ser Ener­gie vor Ort zu nut­zen. Dabei soll ins­be­son­de­re unter­sucht wer­den, ob kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen oder Gebäu­de von einer direk­ten Ver­sor­gung pro­fi­tie­ren könn­ten.

Regionale Wertschöpfung als kommunales Ziel

Ein wesent­li­cher Gedan­ke des Antrags ist die Stär­kung regio­na­ler Wert­schöp­fungs­ket­ten. Durch die Nut­zung lokal erzeug­ter Ener­gie könn­ten wirt­schaft­li­che Vor­tei­le sowohl für die Kom­mu­ne als auch für Anla­gen­be­trei­ber ent­ste­hen. Gleich­zei­tig könn­ten lang­fri­stig bes­ser kal­ku­lier­ba­re Ener­gie­ko­sten und eine stär­ke­re Unab­hän­gig­keit von all­ge­mei­nen Strom­markt­ent­wick­lun­gen erreicht wer­den.

Der Antrag for­dert dabei kei­ne unmit­tel­ba­re Ver­pflich­tung zur Umset­zung eines sol­chen Modells. Viel­mehr soll zunächst geprüft wer­den, ob die Vor­aus­set­zun­gen für eine direk­te Belie­fe­rung kom­mu­na­ler Lie­gen­schaf­ten über­haupt gege­ben sind und wel­che tech­ni­schen, recht­li­chen sowie wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen berück­sich­tigt wer­den müs­sen.

Prüfung vor weiteren Entscheidungen

Aus Sicht der Antrag­stel­ler soll­te eine sol­che Prü­fung mög­lichst früh­zei­tig erfol­gen. Dadurch könn­ten mög­li­che Chan­cen und Poten­zia­le bereits vor wei­ter­ge­hen­den Ent­schei­dun­gen über Pla­nung und Umset­zung bewer­tet wer­den. Gleich­zei­tig soll sicher­ge­stellt wer­den, dass die Stadt Gei­sel­hö­ring mög­li­che Vor­tei­le für die ört­li­che Gemein­schaft recht­zei­tig erkennt und in zukünf­ti­ge Ent­schei­dun­gen ein­be­zie­hen kann.

Der Antrag ver­steht sich als Prüf­auf­trag und soll eine sach­li­che Grund­la­ge für wei­te­re Bera­tun­gen schaf­fen. Ziel ist es, die Mög­lich­kei­ten einer stär­ke­ren loka­len Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien trans­pa­rent zu unter­su­chen und die Ergeb­nis­se in die kom­mu­na­le Ent­schei­dungs­fin­dung ein­zu­be­zie­hen.

“ ‘