Abge­lehnt
Abge­lehnt Ein­ge­reicht: 30.04.2026 Sit­zung: 05.05.2026

Der Antrag sieht vor, die bis­he­ri­ge Geschäfts­ord­nung des Stadt­ra­tes Gei­sel­hö­ring zunächst vor­läu­fig bei­zu­be­hal­ten und die Beschluss­fas­sung über eine neue Geschäfts­ord­nung frü­he­stens vier Wochen nach der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung zu behan­deln.

Ergeb­nis: Der Antrag wur­de abge­lehnt!

Geschäftsordnung Geiselhöring: Antrag zur vorläufigen Beibehaltung

Der Antrag befasst sich mit der Geschäfts­ord­nung des Stadt­ra­tes Gei­sel­hö­ring. Vor­ge­se­hen ist, die bis­her gül­ti­ge Geschäfts­ord­nung zunächst wei­ter­hin vor­läu­fig anzu­wen­den und die Beschluss­fas­sung über eine neue Geschäfts­ord­nung frü­he­stens vier Wochen nach der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung des neu gewähl­ten Stadt­ra­tes zu behan­deln.

Faire Beratungszeit für den neuen Stadtrat

Die Geschäfts­ord­nung bil­det eine wesent­li­che Grund­la­ge für die Arbeit des Stadt­ra­tes. Sie regelt unter ande­rem Mit­wir­kungs­rech­te, Infor­ma­ti­ons­rech­te, Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten und Ver­fah­rens­ab­läu­fe inner­halb des Gre­mi­ums. Gera­de des­halb ist es wich­tig, Ände­run­gen an die­sen grund­le­gen­den Regeln nicht unter Zeit­druck zu beschlie­ßen.

Transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage

Der Antrag zielt dar­auf ab, allen gewähl­ten Mit­glie­dern des neu­en Stadt­ra­tes aus­rei­chend Zeit zu geben, vor­ge­se­he­ne Ände­run­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen. Dazu gehö­ren sowohl recht­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Fra­gen als auch die prak­ti­schen Aus­wir­kun­gen auf die zukünf­ti­ge Rats­ar­beit.

Arbeitsfähigkeit bleibt gewährleistet

Durch die vor­läu­fi­ge Wei­ter­gel­tung der bis­he­ri­gen Geschäfts­ord­nung bleibt die Arbeits­fä­hig­keit des Stadt­ra­tes erhal­ten. Gleich­zei­tig wird ermög­licht, über mög­li­che Ände­run­gen in einem geord­ne­ten, nach­voll­zieh­ba­ren und sach­ge­rech­ten Ver­fah­ren zu bera­ten.

Beratung im zuständigen Gremium

Der Antrag wur­de zur Bera­tung im Stadt­rat ein­ge­reicht. Über die wei­te­re Behand­lung, die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung und eine mög­li­che Beschluss­fas­sung ent­schei­det das zustän­di­ge Gre­mi­um.