Kommunale Verkehrsüberwachung

Blockiert / nicht umgesetzt

Die kommunale Verkehrsüberwachung in Geiselhöring soll aus Sicht von Friedliches Geiselhöring kritisch geprüft werden. Im Mittelpunkt stehen Verhältnismäßigkeit, Bürgerfreundlichkeit, tatsächlicher Nutzen, Kosten und die Frage, ob die bestehende Form der Parküberwachung für Geiselhöring wirklich sinnvoll ist.

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Worum geht es?

Parküberwachung ist nicht nur eine Verwaltungsfrage, sondern betrifft den Alltag vieler Bürger, Besucher und Gewerbetreibender. Dieses Thema zeigt, warum Verhältnismäßigkeit, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit bei kommunaler Verkehrsüberwachung besonders wichtig sind.

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Ziel

Ziel ist eine sachliche Prüfung der kommunalen Verkehrsüberwachung bzw. Parküberwachung in Geiselhöring. Dabei soll geklärt werden, ob der aktuelle Umfang, die Kosten, die Kontrolldichte und die organisatorische Einbindung für Geiselhöring angemessen sind. Geprüft werden soll insbesondere, ob ein Austritt aus der kommunalen Verkehrsüberwachung oder eine deutliche Anpassung der bisherigen Praxis sinnvoll wäre.

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Aktueller Stand

Das Thema wurde im Zusammenhang mit der Bürgerversammlung 2025 als Bürgerantrags- bzw. Antragsthema vorbereitet. In den bisherigen Arbeitsständen wurde es als Forderung nach einem Austritt aus der kommunalen Verkehrsüberwachung bzw. nach Abschaffung oder Überprüfung der Parküberwachung geführt. Aus Sicht von Friedliches Geiselhöring geht es nicht darum, notwendige Verkehrssicherheit grundsätzlich infrage zu stellen. Es geht vielmehr um die Frage, ob die konkrete Ausgestaltung in Geiselhöring verhältnismäßig, bürgernah und wirtschaftlich sinnvoll ist. Gerade in kleineren Städten kann eine zu starke oder als überzogen empfundene Kontrolle schnell zu Unmut führen, wenn Bürger den Eindruck haben, dass Kontrolle wichtiger wird als Augenmaß. Zu prüfen sind daher unter anderem die Kosten der Teilnahme, die Einnahmen, die tatsächlichen Problembereiche, die Auswirkungen auf Bürger und Gewerbetreibende sowie mögliche Alternativen. Eine endgültige Beschlusslage oder Umsetzung ist nach dem bisherigen Kenntnisstand noch nicht sauber dokumentiert. Deshalb sollte das Thema weitergeführt und mit den vorhandenen Antrags- oder Bürgerversammlungsunterlagen verknüpft werden.

„„Ordnung braucht Augenmaß – und kommunale Kontrolle muss den Bürgern dienen, nicht umgekehrt.““